25.03.2021

Exportkontrolle: BAFA bietet Übersicht für Online-Antragstellungen

Exportkontrolle: BAFA bietet Übersicht für Online-Antragstellungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Ausfuhrfuhrverantwortlichen kompakte Informationen zu den Online-Antragstellungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle an. Zu entdecken ist diese Unterstützung auf einer neuen, eigenen Seite auf der Website des BAFA: unter dem Bereich „Außenwirtschaft“ können sich dort Unternehmen über sämtliche Themen der Ausfuhrkontrolle umfassend informieren.

Mehr Übersicht zwischen Außenwirtschaft und Exportkontrolle

Das BAFA unterstützt die Ausführer auf seiner Website bei sämtlichen Themenbereichen der Außenwirtschaft, um sich im Dschungel der Antragstellungen im Bereich der Exportkontrolle zu orientieren und sich schnellstmöglich zurechtzufinden.

Online up to date: „Antragstellung“ im Bereich „Außenwirtschaft“

Das neue Bereichsmenü „Antragstellung“ wird regelmäßig aktualisiert und beinhaltet Kurzinformationen unter anderem zu folgenden Themen:

Ausfuhrverantwortlicher

Bei Exportvorhaben muss in der Regel gegenüber dem BAFA ein Ausfuhrverantwortlicher benannt werden. Er ist für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften verantwortlich und muss Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sein.

ELAN-K2-Ausfuhr

Mit dem ELAN-K2-System bietet das BAFA einen elektronischen Zugang zu fast allen im Ausfuhrbereich benötigten Anträgen. Um das System nutzen zu können, muss man sich einmalig registrieren.

Endverbleibsdokumente

Für die genehmigungspflichtige Ausfuhr oder Verbringung von gelisteten Gütern ist mit der Antragstellung grundsätzlich ein Endverbleibsdokument vorzulegen.

Meldung von Waffennummern

Für Schusswaffen, deren Ausfuhr nach der Feuerwaffenverordnung genehmigungspflichtig ist, ist die Meldung der Waffennummern vorgeschrieben.

Zertifizierung gemäß der Verteidigungsgüterrichtlinie

Bei Vorliegen festgelegter Voraussetzungen können bestimmte Unternehmen vom BAFA zertifiziert werden. Ein zertifiziertes Unternehmen kann unter bestimmten Bedingungen von seinem Lieferanten auf diese Weise leichter beliefert werden.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Bereichen sind als Kurzinformationen hinterlegt und können direkt per Klick abgerufen werden.

Das BAFA schafft hiermit eine aktuelle und übersichtliche Zusammenfassung über den Themenkomplex der Antragstellung in der Exportkontrolle, den jeder Ausführer nutzen kann.

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Unsere Empfehlungen:

Das europäische Exportkontrollsystem baut auf der generellen Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs auf. Dies fordert und fördert die Eigenverantwortung eines jeden Unternehmens. Ausführer können eigenverantwortlich darüber entscheiden, Verträge zu schließen und mit Waren oder mit Dienstleistungen zu handeln. Bei diesen Entscheidungen muss sich ein Unternehmen jedoch an die Beschränkungen und Genehmigungspflichten im Außenwirtschaftsverkehr halten.

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