22.04.2021

Verbrauchsteuer: Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Verbrauchsteuer: Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Im März 2021 haben Bundestag und Bundesrat das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen beschlossen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Umsetzung harmonisierter Verbrauchsteuervorschriften in nationales Recht und die Einführung des Beförderungsverfahrens via EMCS für verbrauchsteuerrechtliche Waren des freien Verkehrs.

Mit dem Gesetzentwurf werden im Wesentlichen die Änderungen der Verbrauchsteuer-Systemrichtlinie (EU 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019) sowie die Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates vom 29. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (Alkoholsteuer-Strukturrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt.

Weniger Papier

Wesentliche Neuerung der Systemrichtlinie sind Regelungen zur Abwicklung von Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr über EMCS (Excise Movement and Control System) ab 1. Januar 2023. Bislang finden diese Beförderungen noch mit begleitenden Verwaltungsdokumenten in Papierform statt.

Mehr Ermessen bei Verbrauchsteuern

Bei geringfügigen Verfahrensabweichungen im Rahmen des Steueraussetzungsverfahrens wird nunmehr nicht nur bei der Energiesteuer, sondern auch bei den anderen Verbrauchsteuern die Möglichkeit geschaffen, eine entstandene Steuer zu erstatten bzw. zu erlassen.

Energiesteuererleichterung bei Verbringung in Mitgliedstaaten

Im Energiesteuergesetz wird für bestimmte Fälle eine Fiktion aufgenommen, dass in dem Fall keine Energiesteuer entsteht, indem nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde.

Die Gesetzesänderungen werden zum 13. Februar 2023 in Kraft treten.

HB/JM

Unsere Empfehlungen:

Die Digitalisierung verändert schon seit Jahren die steuerliche und zollrechtliche Praxis. So werden immer mehr alte schriftliche Verbrauchsteuerverfahren auf digitalen Plattformen implementiert. Aktuelles Beispiel ist die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren des freien Verkehrs, die ab 1.Januar 2023 über EMCS abgewickelt wird. Den Vorteilen dieser Entwicklung steht eine stetige Fortbildungsobliegenheit der eigenen Mitarbeiter gegenüber. Auch dabei helfen unsere Experten Ihnen gern, stets aktuell, praxisnah und unter Einhaltung der Hygienestandards – bei unseren Seminaren, Webinaren, Livestreams, Lehrgängen sowie in Inhouse Trainings.

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