06.05.2021

Zoll: Konsultation zum Unionszollkodex der Europäischen Union

Zoll: Konsultation zum Unionszollkodex der Europäischen Union

Die Europäische Kommission informierte am 28. April 2021 auf ihrer Website über die Einleitung einer öffentlichen Konsultation zum Thema „Umsetzung des Zollkodexes der Union“. Der Unionszollkodex (UZK) mit seinen Durchführungsrechtsakten ist der wichtigste Rechtsrahmen der EU für Zollangelegenheiten. Bis 19. Juli 2021 können Unternehmen, Einzelpersonen, Zollbehörden, Hochschulen und andere Interessenträger, die den UZK anwenden, Rückmeldungen bezüglich der Anwendung der letzten Jahre mitteilen.

Öffentliche Konsultation zum UZK

Die Europäische Kommission hat am 26. April 2021 die öffentliche Konsultation zur „Umsetzung des Zollkodexes der Union“ gestartet. 2016 eingeführt, soll der UZK seither die zollrechtlichen Vorschriften und Verfahren vereinfachen und ein papierloses Arbeitsumfeld ermöglichen.

Bis zum 19. Juli 2021 können sowohl EU-Bürger als auch nicht EU-Bürger ihre Erfahrungen mit dem Unionszollkodex kundtun.

Durch die Rückmeldungen soll geprüft werden, ob die bis Ende 2020 eingeführten Zollvorschriften und elektronischen Zollsysteme zielführend waren und ob der Zollkodex für Krisen wie z. B. der aktuellen COVID-19-Pandemie bzw. bei neuen Geschäftsmodellen wie dem elektronischen Handel flexibel genug ist.  

An der Konsultation kann online durch das Ausfüllen eines Fragebogens mittels Registrierung - z. B. per E-Mail - teilgenommen werden. Für den Fall, dass diese Variante nicht möglich ist, können Interessierte eine Anfrage per E-Mail an TAXUD-UNIT-A2@ec.europa.eu stellen.

Die Fragebögen sind in verschiedenen europäischen Sprachen verfügbar.

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Unsere Empfehlungen:

In öffentlichen Konsultationen können Bürger zu bestimmten Themen Stellung nehmen und den Geltungsumfang, mögliche Prioritäten sowie den Mehrwert neuer EU-Initiativen oder auch bestehende Politik und Rechtsvorschriften bewerten. Die Ergebnisse vergangener, bis November 2018 durchgeführter Konsultationen können auf der Website der Europäischen Kommission eingesehen werden. Weitere Informationen in punkto Zollangelegenheiten und dem UZK erfahren Sie von den Experten der HZA. Stets aktuell, praxisnah und unter Einhaltung der Hygienestandards – bei unseren Seminaren, Livestreams, Webinaren, Lehrgängen sowie in Inhouse Trainings:

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