06.07.2021

ATLAS: Fehlende Ausgangsbestätigungen beim Zoll in Frankreich

ATLAS: Fehlende Ausgangsbestätigungen beim Zoll in Frankreich

Mit der ATLAS-Info 0190/21 hat das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) über das erhöhte Aufkommen fehlender Ausgangsbestätigungen bei Zollstellen in Frankreich mit Bestimmungsland Großbritannien ohne Nordirland (GBR) informiert. Fehlerhafte Anwendungen und technische Defizite führen aktuell dazu, dass der Ausgang nicht bestätigt wird und alternativ über die Ausfuhrzollstelle in Deutschland nachzuweisen ist.

Nachweise über Ausfuhrzollstelle in Deutschland

Aufgrund verschiedener Ursachen kommt es aktuell zu einem erhöhten Aufkommen an fehlenden Ausgangsbestätigungen bei Zollstellen in Frankreich mit dem Bestimmungsland Großbritannien.

Der Ausgang ist dann alternativ über die zuständige Ausfuhrzollstelle in Deutschland nachzuweisen. Dies kann für mehrere Ausfuhrvorgänge, die in einem sog. „Logistic Envelop“ zusammengefasst sind, gesammelt vorgenommen werden, oder durch die Vorlage der Nachweise zu den einzelner Ausfuhrbegleitdokumente (EAD) erfolgen.

Das Pairing zwischen dem „Logistic Envelop“ und den Ausfuhrvorgängen muss jedoch zwingend vor dem Erreichen des Hafens geschehen. Zusätzlich muss ein weiteres Pairing zwischen diesen beiden und dem grenzüberschreitenden Beförderungsmittel stattfinden. Die automatisierte Ausgangsbestätigung beim Fährverkehr oder bei der Nutzung des Eurotunnels kann nur vorgenommen werden, wenn alle Pairings erfolgreich waren. Dies erfolgt durch die Gestellung der Waren beim Zoll.

Drei mögliche Fehlerursachen

Die französische Zollverwaltung benennt drei mögliche Fehlerursachen, an deren Beseitigung bereits gearbeitet wird:

  • Internationale Umleitungen: Die Ausfuhrvorgänge, die über das Smart Border System verknüpft werden und für die als vorgesehene Ausgangszollstelle eine Zollstelle in einem anderen Mitgliedstaat angegeben wurde, können momentan aus technischen Gründen nicht international umgeleitet werden.
  • Logistic Envelop: Viele Sendungen werden nicht korrekt „gepairt“ und dadurch erfolgt keine Ausgangsbestätigung.
  • Pairing an der Ausgangszollstelle ohne ABD/Logistic Envelop: Der Hauptgrund für die fehlende Ausgangsbestätigung liege in der fehlenden Vorlage des EAD (Ausfuhrbegleitdokuments)/Logistic Envelop durch den LKW-Fahrer zum Zeitpunkt des Pairings mittels passendem LKW-Kennzeichen beim Durchlaufen des Smart Borders.

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Unsere Empfehlungen:

Durch den Brexit und seine weitreichenden Veränderungen im Warenverkehr zwischen Großbritannien und der EU kommt es noch vereinzelt zu Umstellungen. Das französische „Logistic Envelop“ und das Smart Border System für die Zollabfertigung weisen aktuell mehrere Fehlerursachen auf, wodurch eine systemseitige Erledigung des Ausfuhrvorgangs verhindert werden kann. Aktuell muss vermehrt der Ausgang über die Ausfuhrzollstelle in Deutschland nachgewiesen werden. Mehr Aktuelles hierzu und zu vielen weiteren Themen erfahren Sie von den Experten der Hamburger Zollakademie:

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