27.07.2021

Steuerbefreiung: Keine Mehrwertsteuer bei Waren im Kampf gegen Covid-19-Pandemie

Steuerbefreiung: Keine Mehrwertsteuer bei Waren im Kampf gegen Covid-19-Pandemie

Die Europäische Union hat mit der Richtlinie (EU) 2021/1159 vom 13. Juli 2021 einer Änderung der gemeinsamen Mehrwertsteuerrichtlinie vom Jahre 2006 zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2021 sollen auf Einfuhren und bestimmten Lieferungen, als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie, rückwirkend befristete Befreiungen gelten.

Mehrwertsteuerbefreiung bis 31. Dezember 2021

Auf bestimmte Waren und Dienstleistungen, die zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beitragen, können rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 Mehrwertsteuerbefreiungen beschlossen werden. Um dies zu ermöglichen, wurde die gemeinsame Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG des Rates geändert. Mitgliedstaaten können nun bis zum 31. Dezember 2021 bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie z. B. COVID-19-In-vitro-Diagnostika und deren Anwendung, komplett von der Mehrwertsteuer befreien.

Sobald die Voraussetzungen für die Steuerbefreiungen nicht mehr gegeben sind, werden sowohl die betroffene Einrichtung als auch der jeweilige Mitgliedstaat von der Kommission darüber unterrichtet. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen die zuvor hiervon befreiten Waren und Leistungen der dann gültigen Mehrwertsteuer.    

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Die im Jahre 2006 beschlossene Richtlinie des Europäischen Rates besagt, dass die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Gegenständen durch die Union oder an die Union sowie die Erbringung von Dienstleistungen für die Europäische Union und vieler anderer europäischer Organe von der Mehrwertsteuer befreien können, sofern es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen führt. Diese Steuerbefreiung ist auf Beschaffungen für den Dienstgebrauch beschränkt. Trotz weiter hohem Bedarf erstreckt sich diese Steuerbefreiung nicht auf Fälle, in denen Gegenstände und Dienstleistungen von Einrichtungen der Union als Reaktion auf die durch die COVID-19-Pandemie entstandene Notlage erworben werden. Weitere Informationen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und Mehrwertsteuerbefreiungen im Einfuhrsektor erhalten Sie von den Experten bei der HZA:

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