29.07.2021

Sanktionen: EU verlängert erneut Russlandsanktionen wegen des Ukrainekonflikts

Sanktionen: EU verlängert erneut Russlandsanktionen wegen des Ukrainekonflikts

Der Rat der Europäischen Union hat mit Beschluss vom 12. Juli 2021 (GASP 2021/1144) entschieden, die seit dem 31. Juli 2014 geltenden Sanktionen gegen Russland, um weitere sechs Monate - bis zum 31. Januar 2022 - zu verlängern.

Entstehung der Sanktionen

Am 31. Juli 2014 beschloss der Rat der Europäischen Union (GASP 2014/512), dass aufgrund der destabilisierenden Aktivitäten Russlands in der Ukraine restriktive Maßnahmen (Sanktionen) gegen das Land ergriffen werden sollen. Die Maßnahmen wurden in der Folge mehrfach halbjährlich verlängert.

Die Aufhebung bzw. das Auslaufen der Sanktionen hatte der Europäische Rat (19. März 2015) von der Umsetzung der Minsker Vereinbarung abhängig gemacht. Die letzte Verlängerung sollte dazu dienen, die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung zu unterziehen. Das Abkommen sollte ursprünglich schon zum 31. Dezember 2015 umgesetzt werden. Nach Auffassung des Rates der Europäischen Union ist das Minsker Abkommen jedoch bis heute nicht vollständig umgesetzt. Deshalb hat der Rat die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2022 verlängert.

Betroffene Waren

Die restriktiven Maßnahmen betreffen den Finanz-, Energie-, und Verteidigungssektor sowie den Bereich der Dual-Use-Güter.

  • Für mehrere große, mehrheitlich staatseigene russische Finanzinstitute und die mehrheitlich in ihrem Eigentum befindlichen Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU ist der Zugang zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU beschränkt
  • Ebenso sind Russlands Zugänge von einigen großen Energieunternehmen und Rüstungsunternehmen zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU eingeschränkt
  • Es wurde ein Verbot zur Aus- und Einfuhr von Waffen verhängt
  • Russlands Zugang zu bestimmten sensiblen Technologien und Dienstleistungen, die für die Erdölförderung und -Exploration genutzt werden können, ist eingeschränkt

Die Maßnahmen des GASP 2014/512 gegen Russland sind nicht zu verwechseln mit den restriktiven Maßnahmen gegen die Krim und Sewastopol (GASP 2014/386), die in direkter Verbindung zur Annexion der Krim stehen (s. hierzu: HZA-News vom 21. Juli 2021).

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JM

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