26.08.2021

Zolltarif: Neue Einreihungen von vier Waren ab 6. September 2021

Zolltarif: Neue Einreihungen von vier Waren ab 6. September 2021

Die Europäische Kommission hat mit verschiedenen Durchführungsverordnungen bestimmte Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN) eingereiht. Neben einem elektrischen vierrädrigen Fahrzeug wurden eine Clip-on-Kameralinse, eine medizinische Bandage und eine Seitenwand als eigenständiges Zeltzubehör mit neuen KN-Codes versehen.

Neue KN-Codes für bestimmte Waren

Die Europäische Kommission hat am 6. August 2021 vier Waren neu eingereiht und mit eigenen KN-Codes versehen. Ein vierrädriges elektrisches Fahrzeug wurde mit der KN 8703 10 18 als Spezialfahrzeug zur Personenbeförderung und nicht speziell für Behinderte eingereiht.

Eine Clip-on-Kameralinse, die z. B. in Verbindung mit einem Smartphone zur Verbreiterung des Sichtfeldes dient, erhielt die KN 9002 11 00.

Ein medizinisches Band aus elastischem Gewebe mit einer Breite von etwa 5 cm, einseitig mit Klebematerial aus synthetischem Kautschuk überzogen und mit einem Quadratmetergewicht von 1.500 Gramm oder weniger erhielt die KN 5906 10 00.

Mit der KN 6307 90 98 wurde eine Seitenwand für ein Zelt als andere konfektionierte Ware eingereiht.

Diese vier neuen Einreihungen werden ab dem 6. September 2021 gelten.

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Unsere Empfehlungen:

Bei der Ein- und Ausfuhr sowie zu Zwecken der innereuropäischen Statistik ist die Kombinierte Nomenklatur die Grundlage für Ihre Warenerklärung. Die Einordnung von Waren in die KN bestimmt den anwendbaren Zollsatz sowie die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die Tarifierung ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument für die Wirtschaft und für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten, z. B. durch die Digitalisierung, müssen bestehende oder neue Waren in die KN eingereiht werden. Zusätzliche Informationen zum Zollkodex der Union und der Kombinierten Nomenklatur erhalten Sie von den Experten der HZA:  

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