02.09.2021

Verbrauchsteuer: Ab 2022 wird die Tabaksteuer ausgeweitet und erhöht

Verbrauchsteuer: Ab 2022 wird die Tabaksteuer ausgeweitet und erhöht

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts vom 10. August 2021 wird der Anwendungsbereich der Tabaksteuer erweitert und den Entwicklungen im Konsumverhalten angepasst. Zudem wird es ab 2022 erstmals seit 2015 wieder eine Erhöhung der Tabaksteuer geben.

Welche Änderungen gibt es?

Nach der letzten großen Änderung des Tabaksteuergesetzes (TabStG) 2011 berücksichtigt die Neuregelung insbesondere die neuen Konsumarten. Da sind zum einen die E-Zigaretten, die sog. Liquids verdampfen und zum anderen Tabak, der nur erhitzt und nicht verbrannt wird (sog. Heat-not-Burn-Produkte). Auch dem verstärkten Konsum mit Wasserpfeifen soll Rechnung getragen werden. Tabak zur Erhitzung wurde bisher als Pfeifentabak im Sinne des Tabaksteuergesetz (TabStG) behandelt. Die Liquids, die ebenfalls Nikotin enthalten, unterfielen überhaupt nicht der Tabaksteuer.

Ausweitung der Tabaksteuer

Mit der Neuregelung werden ausdrücklich erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren in den Anwendungsbereich des TabStG einbezogen und gemäß §1a,1b TabStG grundsätzlich mit Rauchtabak gleichgestellt. Wasserpfeifentabak im Sinne des Gesetzes sind Waren der Unterposition 2403 11 00 der Kombinierten Nomenklatur, sowie Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten. Substitute für Tabakwaren sind alle nicht bereits erfassten Waren, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Ausgenommen sind Erzeugnisse, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen und die Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind.

Steuertarif

Neben einer Erweiterung des Anwendungsbereichs wird sich auch der Steuertarif für die verschiedenen Tabakprodukte ändern. Die Steuereinnahmen aus der Tabaksteuer betrugen 2020 rund 14,7 Mrd. €. Damit liegen sie noch unter den Einnahmen von 2015. Seitdem wurde der Steuertarif nicht mehr erhöht. Das wird sich ab dem 1. Januar 2022 ändern, denn die Mindeststeuer für alle Tabakprodukte, inklusive der neuen Tabakarten, wird bis 2026 kontinuierlich ansteigen. Bei der Packung mit 20 Zigaretten um ca. 57 Cent. Regelungstechnisch steht in den neuen Regeln der Mindeststeuersatz auch ausdrücklich drin und muss nicht mehr aufwendig errechnet werden.

Die Änderungen treten zu einem Teil zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die Ausweitung der Tabaksteuer auf Substitute für Tabakwaren erst am 1. Juli 2022.

Unsere Empfehlungen:

Die Tabaksteuer dient, wie alle deutschen Verbrauchssteuern, neben der Einnahme von Geld insbesondere der Lenkung von Konsum. Die aktuelle Reform der Tabaksteuer dient jedoch zugleich der Herstellung von Steuergerechtigkeit, da bisher nicht erfasste Rauchprodukte nun in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollen. Dies bringt für Hersteller und Händler einiges mit sich, was es zu beachten gilt. Was genau, erfahren Sie von der Hamburger Zollakademie. Zu diesen und zu vielen weiteren Themen bringen Sie unsere Experten in den Seminaren, Webinaren, Lehrgängen und in den Inhouse Trainings auf den neuesten Stand.

JM

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