09.09.2021

Einfuhr: Dauerhafte Antidumpingzölle auf bestimmte Waren aus China

Einfuhr: Dauerhafte Antidumpingzölle auf bestimmte Waren aus China

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1432 vom 1. September 2021, die mit dem Amtsblatt L 309/8 veröffentlicht wurde, über die dauerhafte Einführung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren bestimmter Vor- und Nachspanndrähte sowie -Litzen aus nicht legiertem Stahl (PSC-Drähte und -Litzen) mit Ursprung in der Volksrepublik China informiert.

Antidumpingzölle auf bestimmte Waren aus China

Die Europäische Kommission hat am 1. September 2021 die Einführung eines Antidumpingzolls auf PSC-Drähte und -Litzen mit Ursprung in der Volksrepublik China beschlossen. Die Verordnung gilt seit dem 4. September 2021 und wird nun aufgrund der Ergebnisse langjähriger Untersuchungen und Überprüfungen endgültig.

Nur auf Waren mit den TARIC-Codes: 7217109010, 7217209010, 7312106191, 7312106591 und 7312106991 werden Antidumpingzölle erhoben. Bei bestimmten Unternehmen, die per gültiger Handelsrechnung nachgewiesen werden müssen, gelten individuelle Zollsätze, bei allen übrigen oder bei Fehlen des Nachweises ein Antidumpingzoll von 46,20 %.

Kein Antidumpingzoll bei Schutzmaßnahmen

Die Kommission führte im Jahre 2019 für einen Zeitraum von drei Jahren eine Schutzmaßnahme für bestimmte Stahlerzeugnisse ein. Diese Schutzmaßnahme wurde bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Wenn die festgelegten Zollkontingente im Rahmen der Schutzmaßnahme überschritten werden würden, wären auf dieselben Einfuhren sowohl der außerhalb des Kontingents geltende Zollsatz als auch der Antidumpingzoll fällig.

Nachdem sich die Antidumpingmaßnahmen in Kombination mit Schutzmaßnahmen stärker auf den Handel auswirken können als gewünscht, beschloss die Kommission, bis zum Jahre 2024 die gleichzeitige Anwendung des Antidumpingzolls und des außerhalb des Kontingents geltenden Zollsatzes zu verhindern.

pf

Unsere Empfehlungen:

Die Europäische Union kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Einfuhren aus Drittländern zum Schutz vor unfairen Handelspraktiken Strafzölle - z. B. in Form von Antidumpingzöllen - erlassen. Hierdurch wird der ungerechtfertigte Preisvorteil, im Vergleich zu Waren des Unionsmarktes, ausgeglichen. Die Einführung solcher Maßnahmen wird jedoch erst nach Einleitung eines genau geregelten Untersuchungsverfahrens, welches mehrere Jahre andauern kann, durch die Europäische Kommission beschlossen. Unsere Experten halten Sie gern auf dem Laufenden in den Seminaren, Lehrgängen, Webinaren und den Inhouse Trainings der Hamburger Zollakademie.  

Import Seminare

Webinare & Livestreams

Seminarübersicht 2021/22 - PDF

© 2024 HZA Hamburger Zollakademie