30.09.2021

Exportkontrolle: Empfehlungen für Dual-Use-Güter in der Forschung

Exportkontrolle: Empfehlungen für Dual-Use-Güter in der Forschung

Am 23. September 2021 wurde im Europäischen Amtsblatt eine Orientierungshilfe für die interne Compliance von Forschungseinrichtungen und Forschenden beim Umgang mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck veröffentlicht.

Am 20. Mai 2021 wurde die Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedet. Sie löst die alte sogenannte Dual-Use-Verordnung ab und ist damit Rechtsgrundlage für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Seit dem 9. September 2021 ist die Übergangszeit vorbei und alle Ausfuhrgenehmigungen werden seither auf Grundlage der neuen Verordnung beurteilt.

Neue Empfehlungen

Die EU-Kommission hat nun einen Leitfaden ausgearbeitet, um Forschungseinrichtungen und deren Forschende, Forschungsleitende und Compliance-Mitarbeiter darin zu unterstützen, Risiken im Zusammenhang mit der Ausfuhrkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu ermitteln, zu steuern und zu verringern. So soll die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Neben den Forschungseinrichtungen soll jedoch auch den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ein Orientierungsrahmen für die Entwicklung spezifischer Sensibilisierungsprogramme sowie für ihre Bewertung der mit Forschungstätigkeiten verbundenen Risiken bieten.

Zuvor wurden die Empfehlungen von der Koordinierungsgruppe „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ geprüft. Auch die Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen im letzten Quartal 2020 wurden im Leitfaden berücksichtigt.

Nicht bindend und auf eigene Gefahr

Die Empfehlungen sind jedoch nicht bindend. Vielmehr sind die Einrichtungen und Forschenden weiterhin selbst für die Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus der Dual-Use-Verordnung zuständig.

Sie finden den Leitfaden im Anhang der Empfehlung (EU) 2021/1700 der Kommission vom 15. September 2021, die am 23. September im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurden.

JM

Unsere Empfehlungen:

Dual-Use-Güter oder auch Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind solche Güter, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken genutzt werden können. Wegen der militärischen Nutzbarkeit unterliegen die Güter besonderen Regulierungen. Verstöße können zu hohen Strafen führen, weshalb eine gute Compliance und Sensibilität für das Thema besonders wichtig sind. Deswegen bieten Ihnen, falls Sie z.B. für die Material-Verwaltung in Forschungseinrichtungen zuständig oder verantwortlich und wenig mit aktuellen Ausfuhrformalitäten vertraut sind, unsere Experten praxisnahe Fortbildung hierzu an.

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