20.10.2021

Umsatzsteuer: Neue Mustervordrucke für 2022 veröffentlicht

Umsatzsteuer: Neue Mustervordrucke für 2022 veröffentlicht

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 11. Oktober 2021 die neuen Vordrucke für die Umsatzsteuererklärung des Jahres 2022 veröffentlicht. Neben der Erklärung an sich werden zwei Anlagen und eine zugehörige Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2022 als Mustervordruck zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird über die Vorgehensweise mit der neuen Umsatzgrenze, die für Umsätze nach dem 31. Dezember 2021 gelten wird, informiert.

Umsatzsteuererklärung 2022

Das Bundesministerium für Finanzen hat für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2022 folgende Vordruckmuster eingeführt:

  • USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2022
  • Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2022
  • Anlage FV zur Umsatzsteuererklärung 2022
  • USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2022

Die Vordrucke ändern sich im Vergleich zum Vorjahr überwiegend aufgrund der zeitlichen Anpassung.

Die Umsatzsteuererklärung ist grundsätzlich nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch die Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln.

Aus unvermeidbaren, organisatorischen Gründen kann jedoch in dem Vordruck USt 2 A von dem Inhalt der Schlüsselzeile im Kopf des Vordrucks abgewichen werden. Der Schlüssel „Vorgang“ ist hingegen bundeseinheitlich vorgesehen.

Im Fall einer Abweichung ist auf der Vorderseite der Vordrucke USt 2 A und der Anlage UN rechts das jeweilige Bundesland anzugeben. Ansonsten unterbleibt diese Angabe.

Das Bundesministerium für Finanzen weist explizit auf das in einigen Bundesländern eingesetzte Scannerverfahren und die damit bei der Herstellung der Vordrucke einzuhaltende Seitenformatierung hin, damit die Barcodes lesbar bleiben.  

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Unsere Empfehlungen:

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber eine Umsatzgrenze in Höhe von 600.000 Euro bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb eingefügt. Diese ist erstmals auf Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2021 bewirkt werden, anzuwenden. Für den Fall, dass der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 600.000 Euro betragen hat, müssen die Umsätze für den Besteuerungszeitraum 2022 zwingend nach der Regelbesteuerung versteuert werden. Detaillierte Informationen und entsprechende Erläuterungen sind im Vordruckmuster USt 2 E in den Zeilen 47 bis 53 aufgenommen. Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Sie in unseren Angeboten mit ihrem Fachwissen rund um Umsatzsteuererklärungen und sie erklären Ihnen die aktuellen Änderungen:

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