20.12.2021

ATLAS: Umstellungen der Arten des Geschäfts ab 15. Januar 2022

ATLAS: Umstellungen der Arten des Geschäfts ab 15. Januar 2022

Das ITZBund (Informations- und Technikzentrum Bund) ergänzte die ATLAS-Info 0232/21 vom 13. Dezember 2021, in der über die künftigen Änderungen bei den Arten des Geschäfts ab dem 15. Januar 2022 informiert wurde. Mit der neuen ATLAS-Info 0250/21 wird diese ergänzt und darauf hingewiesen, dass für die Anmeldung der Art des Geschäfts in ergänzenden Zollanmeldungen (EGZ) im Einfuhrbereich der maßgebende Zeitpunkt der zu ergänzenden vereinfachten Zollanmeldung (vZA) oder Anschreibungsmitteilung (AZ) heranzuziehen ist.

Änderungen im Einfuhrbereich

Ab dem 1. Januar 2022 treten Anpassungen bei den Arten des Geschäfts im Einfuhrbereich in Kraft. Diese Änderungen ergeben sich aus dem Anhang V Abschnitt 14 i.V.m. Anhang I Teil C Tabelle 1 DVO (EU) 2020/1197 und dem § 18 i.V.m. Anlage 2 AHStatDV.

Diese Änderungen können jedoch im ATLAS erst zum 15. Januar 2022 eingepflegt werden.
Darum sind bis zu dem Zeitpunkt weiterhin die bekannten Codes zu verwenden.

Besonderheiten im Einfuhrbereich

Sämtliche im IT-Verfahren ATLAS vorliegenden Objekte, die bis einschließlich 14. Januar 2022 (23:59 Uhr) noch nicht (mindestens) entgegengenommen oder angenommen worden sind (EZA-FV, EZA-AV) oder noch nicht vom Teilnehmer oder durch einen Benutzer bestätigt worden sind (ZvG (EZA-FV, EZA-AV)), müssen korrigiert oder nicht angenommen oder zurückgegeben werden.

Ab dem 15. Januar 2022 ist für diese Fälle eine neue Zollanmeldung mit der dann aktuellen Codierung für die „Art des Geschäfts“ abzugeben.

Die ATLAS-Info 0250/21 informiert darüber, dass für die Anmeldung der zutreffenden Codierung für die Art des Geschäfts der maßgebende Zeitpunkt der zu ergänzenden vereinfachten Zollanmeldung (vZA) oder Anschreibungsmitteilung (AZ) heranzuziehen ist.

Maßgebender Zeitpunkt

Für den Fall, dass sich der maßgebende Zeitpunkt vor dem 15. Januar 2022 befindet, so muss in der jeweiligen EGZ-Position die zutreffende Codierung für die Art des Geschäfts anhand der zum Zeitpunkt gültigen Version (vor dem 15. Januar 2022) ermittelt und angemeldet werden.

Befindet sich der maßgebende Zeitpunkt nach dem 14. Januar 2022, ist die dann gültige Codierung ab dem 15. Januar 2022 heranzuziehen.

Dies gilt ebenfalls für ergänzenden Zollanmeldungen (EGZ) mit der Nachrichtenfunktion „36“ (Änderungsnachricht).

Das Statistische Bundesamt hat für die Änderungen eine Übersicht mit Leitfaden veröffentlicht: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Aussenhandel/aenderungen-2022.html

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Unsere Empfehlungen:

Das Statistische Bundesamt hat über Änderungen bei der Außenhandelsstatistik ab dem Jahre 2022 informiert, wodurch sich Anpassungen bei der Art des Geschäfts sowie den Einfuhranmeldungen im ATLAS ergeben. Hierdurch kann der Zoll die Daten aus den abgegebenen Einfuhranmeldungen automatisch an das DESTATIS übermitteln. Die Experten der HZA informieren Sie in unseren vielfältigen Angeboten rechtzeitig über Änderungen beim ATLAS und wünschen Ihnen weiterhin eine besinnliche Vorweihnachtszeit:

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