24.02.2022

Menschenrechte: Neue Online-Plattform des UN Global Compact

Menschenrechte: Neue Online-Plattform des UN Global Compact

Der UN Global Compact stellt für 2023 eine neue digitale Plattform zur Abgabe der jährlichen Communication on Progress (CoP) vor. Dort sollen dann jährlich die elektronische Erklärung der Geschäftsführung zum fortlaufenden Engagement des Unternehmens im UN Global Compact und der Fortschrittsbericht in der neuen Form des Fragebogens eingereicht werden.

Der United Nations Global Compact (UNGC) ist eine Initiative der Vereinten Nationen, welche die Vision einer inklusiveren und nachhaltigen Wirtschaft zum Nutzen aller Menschen, Gemeinschaften und Märkte verfolgt. Dem haben sich bereits 19.000 Unternehmen und Organisationen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft in mehr als 170 Ländern angeschlossen. Der UNGC versteht sich als offenes Forum, welches Veränderungsprozesse und Ideen zum Erreichen dieses Ziels anstoßen und teilen will. Insbesondere unterstützt er Unternehmen im verantwortungsvollen Handeln auf Grundlage der zehn Prinzipen des UN Global Compact und beim Vorantreiben innovativer Lösungen zur Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals).

Die zehn Prinzipien des UN Global Compact

Menschenrechte

1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.

2. Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Arbeitsnormen

3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.

4. Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.

5. Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.

6. Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.

Bereich Umwelt

7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.

8. Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.

9. Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.

Korruptionsbekämpfung

10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

Sustainable Development Goals

Im Jahre 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen (UN) die Agenda 2030 als Weltzukunftsvertrag für eine gerechtere und nachhaltigere Zukunft. Hierzu wurden 17 grundlegende Ziele (Goals) festgelegt, die sich jeweils in Unterziele (Targets) mit festgelegten Indikatoren ausdifferenzieren. So wurde etwa für das erste Ziel (Goal) „no powerty“ sieben Unterziele (Targets) entwickelt. Eines davon ist etwa „bis 2030 die extreme Armut für alle Menschen auf der ganzen Welt beseitigen“. Extreme Armut liegt nach eigener Definition derzeit vor, wenn ein Mensch mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen muss.

Weitere Informationen zu den Goals und Targets finden Sie hier in englischer Sprache.

Alle Unternehmen, die sich dem UN Global Compact angeschlossen haben, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Transparenz und Fortschrittsberichterstattung in Form des neuen Fragebogens auf der neuen digitalen Plattform einzureichen.

Hier finden Sie den neuen CoP-Fragebogen als PDF-Version. Für die Einreichung wurde ein allgemeingültiger Zeitraum, nämlich zwischen dem 1. Februar und 31. Mai eines jeden Jahres, festgelegt.

Weitere Informationen zum UN Global Compact finden Sie auch auf der Website des Deutschen Netzwerks des UN Global Compact.

Unsere Empfehlungen:

Die Mitgliedschaft im United Nations Global Compact (UNGC) ist für die Unternehmen freiwillig. Jedoch lohnt sich die Teilnahme, da sie die Glaubwürdigkeit und den Markenwert steigern kann, indem das eigene Engagement für die zehn Prinzipien und die „Sustainable Development Goals“ öffentlich erkennbar wird. Außerdem erhalten Sie und Ihr Unternehmen Unterstützung in Form einer Vielzahl von Lern- und Dialogformaten bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen, die teilweise auch aufgrund rechtlicher Pflichten erfüllt werden müssen. Letztlich profitiert von einem nachhaltigen Wirtschaftssystem langfristig jeder Wirtschaftsbeteiligte. Mehr erfahren Sie gern von den Experten der Hamburger Zollakademie in diesem hochaktuellen Webinar:

Der/die Menschenrechtsbeauftragte

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