08.03.2022

Technologietransfer: EU möchte europäische Patente mehr schützen

Technologietransfer: EU möchte europäische Patente mehr schützen

Die Europäische Union legte am 18. Februar 2022 bei der Welthandelsorganisation (WTO) eine Beschwerde über China ein. Der Vorwurf lautet, dass China EU-Unternehmen davon abhält, sich an ausländische Gerichte zu wenden, um ihre Hightech-Patente zu schützen.

Die Welthandelsorganisation (WTO) ist eine internationale Organisation, die sich zur Aufgabe gemacht hat, Handelshemmnisse abzubauen und den Handel zu internationalisieren. Staaten können sich der WTO als Mitglieder anschließen. Unter ihren Mitgliedstaaten wirkt die WTO darauf hin, die Wirtschaftspolitik und die Gesetzgebung im Bereich Handel zu harmonisieren und somit Handelshindernisse abzubauen. Zudem fungiert sie als Streitschlichtungsstelle zwischen den Mitgliedern.

Bei dem vorliegenden Verfahren lautet der Vorwurf der EU wie folgt:

Chinesische Gerichte belegen europäische Patentinhaber mit Geldstrafen, wenn sie vor ausländischen Gerichten gegen die Patentverletzung chinesischer Firmen vorgehen. Diese Praxis der Prozessführungsverbote („anti-suit injunctions“) geht auf eine Entscheidung des Obersten Volksgerichts Chinas zurück. Demnach dürfen chinesische Gerichte ein Prozessführungsverbot anordnen und bei Verstößen eine Geldstrafe in Höhe von 130.000 € pro Tag verhängen.

Um die Geldstrafen zu vermeiden, müssen sich die europäischen Patentinhaber mit den chinesischen Firmen auf Lizenzzahlungen einigen, die weit unter dem marktüblichen Wert liegen. Denn den chinesischen Firmen ist in den Lizenzverhandlungen klar, dass die Patentinhaber keine andere Möglichkeit haben, als die viel zu niedrigen Lizenzgebühren zu akzeptieren. Ein Prozessführungsverbot wurde bisher viermal von chinesischen Gerichten angeordnet.

Die EU schützt ihren High-Tech-Sektor gegen Verluste ihres Technologie-Vorsprungs  

Nach Ansicht der EU führt diese Praxis dazu, dass Technologieunternehmen die Vorteile eines selbsterarbeiteten und mit Investitionen erreichten Technologie-Vorsprungs verlieren. Daraus resultiert eine Beeinträchtigung von Innovation und Wachstum in Europa, da die Investitionen und die Arbeit sich nicht mehr auszahlen.

Valdis Dombrovskis, der seit Dezember 2019 Exekutiv-Vizepräsident der Kommission und Handelskommissar ist, erklärte hierzu: „Wir müssen die dynamische High-Tech-Industrie in der EU schützen, die ein Innovationsmotor ist, der unsere führende Rolle bei der Entwicklung künftiger innovativer Technologien sicherstellt. EU-Unternehmen steht es zu, ihr Recht zu fairen Bedingungen einzuklagen, wenn ihre Technologie illegal eingesetzt wird. Deshalb leiten wir heute WTO-Konsultationen ein.“

Einsetzung eines sog. Panels in der ersten Instanz

Alle bisherigen Versuche einer bilateralen Klärung des Problems zwischen der EU und China waren ergebnislos. Sollten die nun startenden Konsultationen zur Streitbeilegung bei der WTO nicht innerhalb von 60 Tagen zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, kann die EU die Einsetzung eines sog. Panels beantragen. Dieses Panel umfasst drei Handelsexperten, deren Länder nicht direkt am Streitfall beteiligt sind. Nach neun Monaten muss von diesem Gremium ein Urteil gefällt werden.
In der zweiten Instanz, dem Appelate Body, kann Berufung eingelegt werden

Gegen das Urteil des Panels kann bei einer zweiten Instanz, dem Appellate Body, Berufung eingelegt werden. Gegen dessen Entscheidung braucht es ein einstimmiges Votum aller WTO-Mitglieder. Insgesamt soll die Streitschlichtung maximal ein Jahr bei Inanspruchnahme der Berufung 18 Monate dauern.

JM

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