22.03.2022

Ukrainekrise & Zoll: Lieferungen von Hilfsgütern über Polen

Ukrainekrise & Zoll: Lieferungen von Hilfsgütern über Polen

Die dynamische Situation in der von Russlands Invasion massiv angegriffenen Ukraine erfordert regelmäßige Anpassungen, über die der Zoll zeitnah informiert. Auch bei den Lieferungen von Hilfsleistungen müssen trotz der Sonderlage weiterhin allgemeingültige Zollvorschriften eingehalten werden. Der Zoll weist insbesondere auf die Beachtung außenwirtschaftsrechtlicher Verbote hin wie etwa den Beschränkungen bei Lieferungen in die Regionen Donezk und Luhansk. Der Zoll beschreibt ein 2-Stufen-Ausfuhrverfahren für die Lieferung von Hilfsgütern in die Ukraine über Polen.

2-Stufen-Ausfuhrverfahren für Hilfslieferungen

Im Landstraßenverkehr ist die polnische Zollverwaltung an der Außengrenze der EU für die Zollabfertigung von Lieferungen in die Ukraine zuständig.

Der Zoll hat über den zollrechtlichen Ablauf bei Hilfslieferungen in die Ukraine über Polen im Landstraßenverkehr als Außengrenze der EU informiert. In der ersten Stufe müssen grundsätzlich alle Waren vorab in Deutschland bei der örtlich zuständigen Ausfuhrzollstelle elektronisch in das zweistufige Ausfuhrverfahren übermittelt werden. In der zweiten Stufe sind die Waren bei der polnischen Ausgangszollstelle zum Ausgang zu gestellen.

Für Hilfslieferungen kann – abgesehen von genehmigungspflichtigen Waren – die Warennummer 9919 0000 verwendet werden.

Vereinfachte Anmeldemöglichkeiten bei Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat

Unionswaren mit einem Warenwert von über 1.000 Euro bzw. einer Eigenmasse von über 1.000 Kilogramm mittels LKW-Transport, die über die Straßenübergänge in Dorohusk und Korczowa in die Ukraine verbracht werden sollen, können mit einem speziellen Onlineformular vereinfacht angemeldet werden. Das Formular ist auf der Seite „Hilfe für die Ukraine“ abrufbar. Für den Versand wird eine elektronische Signatur in Polen benötigt.

Bei Unionswaren, die die beschriebenen Werte unterschreiten, reichen mündliche Ausfuhranmeldungen direkt bei der polnischen Ausgangszollstelle.

Allgemeinverfügung bei Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen

Am 7. März 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Allgemeinverfügung für bestimmte Arzneimittel erlassen. Hierdurch wird es möglich, Medikamente, die zu der Kategorie Betäubungsmittel zählen und damit den Beschränkungen unterliegen, ohne weitere Genehmigungen in die Ukraine ausführen zu dürfen.

Zudem wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für die Einreise von Heimtieren in die EU vorübergehend erleichterte Bedingungen geschaffen.

Weitere und tiefergehende Informationen zu den jeweiligen Hilfslieferungen können auf der Webseite des Zolls (und den dort aufgeführten Verlinkungen) entnommen werden.

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Unsere Empfehlungen:

Der Zoll informiert darüber, dass auch bei Spenden in Notlagen – wie z. B. nichtkommerzielle Hilfslieferungen – grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften beachtet werden müssen. Er verweist insbesondere auf die geltenden Beschränkungen für Lieferungen in die Regionen Donezk und Luhansk. Jedoch können per Allgemeinverfügung bestimmte Zollvorschriften für gewisse Zeiträume außer Kraft gesetzt werden, um schneller notwendige Hilfsgüter in betroffene Länder verbringen zu können. Erfahren Sie alles über aktuelle Zollthemen von den Experten der Hamburger Zollakademie – stets praxisnah und auf dem neuesten Stand:

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