14.04.2022

Das Team der Hamburger Zollakademie wünscht Ihnen frohe Ostern!

Das Team der Hamburger Zollakademie wünscht Ihnen frohe Ostern!

Die ersten Blumen blühen, die Ostertage stehen vor der Tür – und bald schon werden Sie Ostergeschenke finden. Bei uns finden Sie jetzt schon etwas! Und zwar eher unerwartet andere Weiterbildungsangebote:

Neu ist bei der Hamburger Zollakademie, dass wir Sie jetzt zu den Themen Compliance, Lieferketten und Menschenrechte ebenfalls up-to-date halten!

In News, Newslettern, in unserem Podcast „ZollCast“, auf unserer Website im neuen Top Thema „Lieferkette und Menschenrechte“, in Social Media oder durch unsere Experten in Seminaren. 



Compliance zieht sich als roter Faden zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen durch Ihr Unternehmen.

Neben der persönlichen Haftung von Geschäftsleitung, Compliance-Beauftragten und Mitarbeitern folgen bei Compliance-Verstößen Unternehmensgeldbußen und Imageschäden. Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie für mehr Sicherheit und Schutz sorgen – und das nachhaltig.

Ab dem 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft treten – für unmittelbar in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ein Jahr darauf wird der Schwellenwert auf 1.000 Beschäftigte gesenkt. Wer nicht rechtskonform agieren kann, dem drohen erhebliche Geldbußen und - was oft noch viel desaströser ist - ein Reputationsschaden.

Das LkSG verpflichtet Unternehmen, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu überwachen, etwa durch Ernennung eines/einer Menschenrechtsbeauftragten. Durch unsere Experten erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der neuen Sorgfaltspflichten und wie Sie diese durch eine/n Menschenrechtsbeauftragten rechtssicher umsetzen können.

Stärken Sie Ihrem Unternehmen mit Compliance den Rücken – für mehr Sicherheit und Schutz.

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