17.05.2022

ATLAS: Änderungen bei der Dual-Use-Verordnung und beim Antidumping

ATLAS: Änderungen bei der Dual-Use-Verordnung und beim Antidumping

Der Zoll hat mit einer Änderung bei der Dual-Use-Güter-Verordnung anlässlich des Kriegs in der Ukraine reagiert und Russland aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union herausgenommen. Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) hat zudem über die Einführung von Antidumpingzöllen auf bestimmte chinesische Waren und die einhergehende neue Unterlagencodierung im TARIC informiert.

ATLAS-Ausfuhr: Dual-Use-Güter

Mit der ATLAS-Info 0326/22 wird über die Rechtsänderung der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 informiert. Anlässlich des Ukrainekrieges wurde Russland als Bestimmungsziel zum 5. Mai 2022 aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union herausgenommen. Die Inanspruchnahme der AGG der Union mit den Nummern EU003, EU004 und EU005 sind damit seit dem 5. Mai nicht mehr zulässig.

ATLAS-Einfuhr: Antidumpingzölle auf bestimmte chinesische Waren

Am 6. April 2022 wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/558 ein endgültiger Antidumpingzoll auf Grafitelektroden mit Ursprung in China eingeführt. Es handelt sich hierbei um Elektroden, die in Lichtelektrobogenöfen verwendet werden, mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 7,0 μΩm oder weniger, auch mit Nippeln, mit einem Nenndurchmesser von mehr als 350 mm. Die betroffenen Waren sind aktuell unter den TARIC-Codes 8545 11 00 10 und 8545 11 00 15 eingereiht.

Neue Unterlagencodierungen im TARIC

Im TARIC kann bisher nicht zwischen Grafitelektroden von weniger oder gleich 350 mm, auf die kein Antidumpingzoll erhoben wird, unterschieden werden. Eine neue Unterlagencodierung ist in Bearbeitung. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anmeldungen wie folgt vorgenommen werden:

„Die TARIC-Unterlagencodierung „Y839“ ist nicht als Unterlage anzumelden, sondern in dem Freitextfeld „Positionszusatz“. Außerdem ist zusätzlich die Sonderfallangabe zu nutzen: Für die Abgabengruppe ist der Wert „02“ (Antidumping) und für die Anwendungsart ist der Wert „08“ (Keine Erhebung für diese Abgabengruppe) zu wählen.“

TARIC/EZT – Workaround bei Antidumping- & Ausgleichszöllen auf Bänder und Folien

Zudem wurde mit der ATLAS-Info 0328/22 über aktuelle Besonderheiten bei der Anmeldung der Warennummer 7607 1119 91 0, die bestimmte Folien und dünne Bänder aus Aluminium mit Ursprung in China betreffen, informiert. Das ITZBund beschreibt in der ATLAS-Info den explizit einzuhaltenden Workaround.

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Unsere Empfehlungen:

Der Zoll informiert regelmäßig über Änderungen bestehender Verordnungen und deren Umsetzungen z. B. im ATLAS oder im TARIC. Neben der Einführung von Antidumpingzöllen auf bestimmte chinesische Waren hat die Europäische Union zudem auf die unmittelbare Bedrohung des Friedens und der Sicherheit in Europa reagiert und weitere Sanktionen gegenüber Russland eingeleitet. Mit der delegierten Verordnung (EU) 2022/699 vom 3. Mai 2022 wurde Russland als Bestimmungsziel aus dem Geltungsbereich der AGG der Union herausgenommen. Weitere interessante Änderungen stellen Ihnen die Experten der Hamburger Zollakademie, kompakt und relevant, in den Seminaren, Lehrgängen, Webinaren und Inhouse Trainings gern vor:

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