25.08.2022

EMCS: IEA bald nur über das Bürger- & Geschäftskundenportal erreichbar

EMCS: IEA bald nur über das Bürger- & Geschäftskundenportal erreichbar

Der Zoll hat mit der EMCS-Teilnehmer Info 2/22 vom 11. August 2022 über die Einbindung der Internet-EMCS-Anwendung (IEA) in das Bürger- und Geschäftskundenportal berichtet. Mit dem Rollout von EMCS-Release 2.5 zum 19. November 2022 ist die Dienstleistung „Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren“ ausschließlich über dieses Zoll-Portal möglich.

Internet-EMCS-Anwendung (IEA)

Die IEA ermöglicht allen Wirtschaftsbeteiligten, die verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung versenden oder empfangen, die hierzu vorgeschriebenen elektronischen Meldungen direkt über das Internet abzuwickeln. Für die Abwicklung wird lediglich ein Computer mit Internetzugang, ohne spezielle Software, benötigt.

Um die Internet-EMCS-Anwendung (IEA) nutzen zu können, muss ein Konto im Bürger- und Geschäftskundenportal (Zoll-Portal) vorhanden sein.

Registrierung im Zoll-Portal

Die Dienstleistungen des Zolls können Bürger und Unternehmen über das Bürger- und Geschäftskundenportal nutzen, wofür vorab eine einmalige Authentisierung (Anmeldung) unter www.zoll-portal.de notwendig ist. Hierfür benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat auf Basis der aktuellen Steuernummer Ihres Unternehmens. Der Zoll bietet eine vereinfachte Registrierung an und stellt Ihnen zudem für den Registrierungsprozess ein Erklärvideo zur Verfügung.

Für die Anmeldung zur IEA können ausschließlich ELSTER-Zertifikate verwendet werden, die direkt über das ElsterOnline-Portal beantragt wurden.

Antrag auf Nutzung der IEA

Die IEA kann nur genutzt werden, wenn in den Stammdaten des Inhabers einer verbrauchssteuerrechtlichen Erlaubnis die Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer eingetragen wurde. Dies geschieht nur auf Antrag über das Formular 033087 (Erfassung/Änderung der Steuernummer/Steuer-Identifikationsnummer für die Internet-EMCS-Anwendung) bei der Generalzolldirektion, Direktion II - Stammdatenmanagement.

Das IT-Verfahren EMCS kann nur nach erfolgter Registrierung im Zoll-Portal genutzt werden. Für die Nutzung des IEA sind jedoch zusätzliche Systemkonfigurationen notwendig. Es müssen Cookies zugelassen werden, ein Java Applet oder Java Web Start vorhanden und die Unterstützung des Protokoll TLS 1.2 vom verwendeten Browser gewährleistet sein. Weitere Informationen und Hilfestellungen zu den technischen Anforderungen erhalten Wirtschaftsbeteiligte rund um die Uhr beim Service Desk ITZBund, oder bei Anwendungsfragen zum IEA beim Service Desk Zoll.

psb

Unsere Empfehlungen:

EMCS ("Excise Movement and Control System") ist das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem für den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen Mitgliedstaaten der EU und innerhalb des deutschen Verbrauchsteuergebiets. Die neue Internet-EMCS-Anwendung (IEA) kann ab 19. November 2022 nur nach erfolgter Registrierung im Zoll-Portal genutzt werden. Doch welche Vorteile bietet die IEA Ihrem Unternehmen? Die Experten der Hamburger Zollakademie machen Sie fit zu „EMCS – Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren – Verfahrensablauf und rechtliche Grundlagen“ sowie zu weiteren, vielfältigen Themen rund um Zoll und Verbrauchsteuer:  

EMCS - Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

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