30.08.2022

Lieferkettengesetz: Handreichung des BAFA für Risikoanalyse

Lieferkettengesetz: Handreichung des BAFA für Risikoanalyse

Das BAFA hat eine Handreichung zur Umsetzung der Risikoanalyse im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes veröffentlicht, welche Unternehmen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Sorgfaltspflichten unterstützt. Am 17. August 2022 veröffentlichte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Handreichung (pdf) zur Risikoanalyse im Sinne des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Menschen und Umwelt schützen

Das LkSG verpflichtet Unternehmen, bestimmte Rechtspositionen in ihrer Lieferkette zu schützen:

Diese Rechtspositionen sind gemäß § 2 Abs. 2 LkSG das Verbot von Kinderarbeit/Kinderzwangsarbeit, Verbot von Zwangsarbeit, Verbot von Sklaverei, Arbeitsschutz, Koalitionsfreiheit, Verhinderung von Ungleichbehandlung, Verbot der Lohndiskriminierung, Zahlung von angemessenem Lohn, Schutz vor Boden-, Gewässer- und Luftverunreinigung, widerrechtliche Zwangsräumung und Landerwerb, Missbrauch durch Sicherheitskräfte, Umgang mit Quecksilber und persistenten organischen Stoffen sowie dem Verbot der Einfuhr gefährlicher Abfälle. Besteht ein Risiko für diese Rechtspositionen, müssen Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Hat sich ein Risiko realisiert, müssen darüber hinaus unverzügliche Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.

Von der betrieblichen zur rechtsbezogenen Risikoanalyse

Um zu erkennen, wo Präventionsmaßnahmen erforderlich sind, muss ein Risikomanagementsystem für die Rechtspositionen in der Lieferkette eingeführt werden. Das Risikomanagement zielt dabei nicht wie bisher etablierte Systeme auf die unternehmerische Tätigkeit, sondern auf die vom LkSG geschützten Rechtspositionen von Menschen und Umwelt ab. Herzstück des Riskmanagements ist die Risikoanalyse. Die Analyse muss den eigenen Geschäftsbereich, unmittelbare Zulieferer und abgeschwächt mittelbare Zulieferer erfassen. In diesen Bereichen sind die Risiken zu ermitteln, zu gewichten und gegebenenfalls zu priorisieren.

An dieser Stelle setzt die Handreichung des BAFA an. Sie fasst die wesentlichen Anforderungen des Gesetzes an eine Risikoanalyse zusammen und zeigt Ihnen praktische Umsetzungsmöglichkeiten auf.

Was muss getan werden?

Bezüglich der Anforderungen gibt es u.a. Hinweise zur regelmäßigen/turnusmäßigen Risikoanalyse, die immer im eigenen Geschäftsbereich und für unmittelbare Zulieferer durchzuführen ist.

Demgegenüber sind bei anlassbezogenen Analysen, etwa bei Kenntniserlangung von Missständen oder Veränderung der Geschäftstätigkeit, auch die mittelbaren Zulieferer zu berücksichtigt.

Wie setze ich es um?

Bezüglich der Umsetzung ist laut Handreichung die Transparenz in der Lieferkette Grundlage jeder Risikoanalyse. Wer nicht weiß, wer seine unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer sind, kann auch kein Risiko einschätzen. Entsprechend sind Prozesse für den Informationsfluss zu definieren und die gewonnenen Ergebnisse zu dokumentieren.

Im Anhang findet sich noch ein Überblick über die Angemessenheitskriterien aus § 3 Abs. 2 LkSG sowie ein Überblick über ausgewählte verfügbare Umsetzungshilfen zur Ermittlung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken.

Worauf die Handreichung jedoch nicht hinweist, sind die vielen IT-Lösungen (sog. Lieferketten-Tools), die z.T. KI-gestützt sind und bei der Risikoanalyse eine Menge Arbeit sparen bzw. für Unternehmen mit großer Lieferkette wohl unvermeidbar sind.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz bzw. LkSG, ist die erste deutsche Regelung zur unternehmerischen Verantwortung in der Lieferkette. Neben dem deutschen Gesetz haben auch andere europäische Länder Gesetze mit derselben Zielrichtung Lieferkettensorgfaltspflichten geplant oder beschlossen. In einigen sind die Regelungen schon seit einigen Jahren in Kraft. (Hier finden Sie Übersicht) Darüber hinaus hat auch die EU-Kommission Anfang des Jahres ihren Entwurf eines EU-Lieferkettengesetzes veröffentlicht.

JM

Unsere Empfehlungen:

Um die gesetzlichen Grundlagen zu kennen und all die Pflichten aus dem deutschen und den europäischen Lieferkettengesetzen umzusetzen, brauchen Unternehmen eine Vorbereitung. Diese Vorbereitung umfasst zum einen die Schulung von Mitarbeitern und zum anderen eine Implementierung von Abläufen, Berichts- und Dokumentationsverfahren sowie Risikomanagementsysteme. Mit den Experten der Hamburger Zollakademie gewinnen Sie in praxisnahen Compliance-Angeboten mehr Überblick:

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