13.09.2022

ATLAS-Versand: Vereinfachungen beim Warenverkehr mit der Ukraine

ATLAS-Versand: Vereinfachungen beim Warenverkehr mit der Ukraine

Das ITZBund (Informations- und Technikzentrum Bund) hat mit der ATLAS-Info 0358/22 vom 8. September 2022 von dem Beitritt der Ukraine zum Versandübereinkommen berichtet. Ab dem 1. Oktober 2022 besteht die Möglichkeit, gemeinsame Versandverfahren mit der Ukraine als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsland durchzuführen.

Gemeinsames Versandverfahren – in Deutschland für Unternehmen mittels ATLAS Versand

Zum 1. Oktober 2022 tritt die Ukraine dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren bei. Im Rahmen des „New Computerised Transit System (NCTS)“ haben Unternehmen die Möglichkeit, ein Versandverfahren, deren Beendigung in der Ukraine stattfinden soll, zu eröffnen.

In Deutschland findet die Abwicklung über das IT-Verfahren ATLAS-Versand statt.

Vereinfachungen der Förmlichkeiten im Warenverkehr mit der Ukraine

Damit wird es ab dem 1. Oktober 2022 möglich sein, gemeinsame Versandverfahren mit der Ukraine als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsland durchzuführen.

Zusätzlich können alle weiteren Möglichkeiten des gemeinsamen Versandverfahrens genutzt werden, ohne dass ein TIR-Versandverfahren angewendet werden muss, bei dem Waren von einem international anerkannten Zolldokument (Carnet TIR) zu begleiten sind.

Sicherheiten-Verwaltung

Die Ukraine wird systemseitig ab 1. Oktober 2022 als weiteres Ausschlussland im Rahmen der Sicherheiten-Verwaltung in allen gültigen Bewilligungen einer Gesamtbürgschaft oder Befreiung von der Sicherheitsleistung (BE/GE) aufgenommen.

Der Geltungsbereich der jeweiligen Bewilligung kann dann, um die Sicherheit bei Versandverfahren in die Ukraine zu verwenden, um die Ukraine erweitert werden. Unternehmen können jedoch erst ab dem 4. Oktober 2022 entsprechende Anträge bei dem bewilligenden Hauptzollamt einreichen.

psb/cb

Unsere Empfehlungen:

Ab dem 1. Oktober 2022 treten deutliche Vereinfachungen beim Warenverkehr mit der Ukraine in Kraft. Bei der Abwicklung von Versandverfahren, die bereits vor dem 1. Oktober 2022 eröffnet wurden und nach dem 1. Oktober 2022 in die Ukraine befördert werden sollen, ist dies jedoch systemseitig noch nicht möglich. Die Experten der HZA informieren Sie über Neuerungen im ATLAS-Versand und helfen Ihnen in vielfältigen Angeboten, auf dem Laufenden zu bleiben:

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