27.09.2022

ATLAS: ITZBund beschreibt viele Neuerungen bei der Ein- und Ausfuhr

ATLAS: ITZBund beschreibt viele Neuerungen bei der Ein- und Ausfuhr

Das ITZBund hat mehrere ATLAS-Informationen mit zahlreichen Änderungen bei der Ein- und Ausfuhr veröffentlicht. Neben Hinweisen zur Vorlage von Alternativnachweisen durch den AEO im Nachforschungsersuchen / Follow-Up Verfahren wird über die Neuerungen, die aufgrund des Wartungsfensters 5 im „ATLAS-Übergreifend“ eingeführt werden, informiert. Zusätzlich hat das ITZBund erneut auf die bereits veröffentlichte Änderung beim Handel mit der Ukraine und über die Verwendung zusätzlicher nationaler Warennummern des Kapitel 99 hingewiesen.

ATLAS-Info 0360/22 – Follow-Up Verfahren

Das ITZBund wies bereits im Juni mit der ATLAS - Info 0352/22 über den Ablauf des Nachforschungsersuchens / Follow-Up Verfahrens im ATLAS-Ausfuhr (AES) 2.4 und zu Verfahrenserleichterungen aufgrund der Corona-Krise sowie einer großen Menge fehlender Ausgangsbestätigungen im Zuge des Brexit hin.

Hierzu lesen Sie in der aktuellen ATLAS-Info weitere Klarstellungen bzgl. des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO). Die Ausgangsbestätigung erfolgt ab dem 136. Tag manuell durch die Ausfuhrzollstelle, wenn kein Alternativnachweis vorliegt und der AEO die Ausfuhrzollstelle schriftlich und nachweisbar über den Ausgang informiert.

ATLAS-Info 0362/22 – Wartungsfenster 5

Am 24. September 2022 werden im ATLAS-Einfuhr neue Funktionen eingeführt. Die EU-Kommission hat z. B. eine TARIC-Unterlagencodierung für die Präferenzgewährung im Post- und Reiseverkehr eingeführt. Nach dem 19. November 2022 ist ausschließlich die neue Unterlagencodierung „Y119“ zu verwenden und die bisherige Unterlage „4EEP“ nicht mehr gültig.

Bei ATLAS-Ausfuhr werden viele Änderungen durch das Wartungsfenster 5 eingeführt. Das ITZBund veröffentlicht in der aktuellen ATLAS-Info unter anderem Hinweise zu den Anmeldungen zur Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen und klärt ausführlich über die generellen Neuerungen bei dem Follow Up für das Release 3.0 AES auf.

ATLAS-Info 0364/22 – Ein- und Ausfuhrvorgänge mit der Ukraine

Ab dem 1. Oktober 2022 ist bei den Einfuhrvorgängen aus der Ukraine der
Wert „EU“ im Feld „Zollrechtlicher Status“ und bei Ausfuhrvorgängen mit Bestimmungsland Ukraine bei der Art der Anmeldung „EU“ anzugeben.

Das ITZBund informiert zusätzlich über die Verwendung von nationalen Warennummern des Kapitels 99 für Teilnehmer des ATLAS-Ausfuhr (AES) Release 3.0. Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Codeliste „HScode“ (C0152) noch nicht vollständig ist, da sechs Nummern fehlen. Die Nummern können dennoch ab dem 26. September 2022 angemeldet werden. Mit dem nächsten Wartungsfenster 6, welches voraussichtlich am 19. November 2022 stattfinden soll, wird die Codierungsliste vervollständigt.

 

psb

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