08.11.2022

Exportkontrolle: Neue Vorschriften für zivilen Feuerwaffen-Gebrauch?

Exportkontrolle: Neue Vorschriften für zivilen Feuerwaffen-Gebrauch?

Die EU-Kommission hat am 27. Oktober 2022 einen Vorschlag zur Aktualisierung der EU-Vorschriften für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen für den zivilem Gebrauch unterbreitet. Dies ist eine Folgemaßnahme zum Aktionsplan 2020-2025 gegen den illegalen Handel mit Schusswaffen. Denn unkontrollierte Handelsströme von Feuerwaffen können die Ausbildung schwerer und organisierter Kriminalität begünstigen. Durch die Aktualisierung der Vorschriften soll nun auf der einen Seite der zivile Gebrauch erleichtert werden und auf der anderen Seite Sicherheitsaspekte durch eine bessere Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen gestärkt werden.

Hintergrund des Vorschlags, wie man Schlupflöcher in den bestehenden Vorschriften besser schließen kann

Nach den geltenden Vorschriften sind die Mitgliedstaaten der EU bislang nicht verpflichtet, Daten über die Ein- und Ausfuhr von Feuerwaffen bereitzustellen. Dies hat sich als Risiko erwiesen, es behindert die Entwicklung gezielter Strategien und Forschungen im Bereich des Waffenhandels. Was also tun? 

Derzeit befinden sich ungefähr 35 Millionen unerlaubte Handwaffen im Besitz von Zivilpersonen in der EU, was ungefähr 56 % des geschätzten Gesamtbestandes an Feuerwaffen entspricht. Zudem sind ungefähr 630.000 Feuerwaffen im Schengener Informationssystem als gestohlen oder verloren gemeldet. Der illegale Handel mit Feuerwaffen ist also nicht zu unterschätzen, zudem Kriminelle auch ständig ihre Strategien zum Waffenschmuggel ändern. Durch die Entwicklung schneller Paketzustellungen und durch neue Technologien nimmt der illegale Handel mit Feuerwaffen stetig neue Formen an, um sich so Kontrollen zu entziehen. 

Diese unkontrollierten und oft unerkannten Ströme begünstigen vor allem schwere und organisierte Kriminalität in der EU, zum Beispiel im Bereich des Drogen- und Menschenhandels. Er sorgt für politische Instabilität auch in den Nachbarländern der EU.

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine lässt zudem die Gefahr ansteigen, dass es zu einer vermehrten Verbreitung von Feuerwaffen kommt, ein feststehender Zusammenhang lässt sich jedoch noch nicht erkennen.

Um diesen Strömen entgegenzuwirken, sollen die Vorschriften für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen für den zivilem Gebrauch aktualisiert werden. Der legale Handel mit Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch soll einerseits erleichtert und andererseits soll der Verwaltungsaufwand für Hersteller, Händler und Nutzer von Feuerwaffen verringert werden.

So soll u.a. die innere Sicherheit der EU gestärkt und aufrechterhalten werden. Dies erfordert vor allem, dass ein besserer Daten- und Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden besteht.

Diese Vorschriften sollen die illegale Verwendung von Feuerwaffen, ihren Schmuggel und ein Umlenken besser verhindern  

Der Vorschlag der Kommission zur Aktualisierung wurde bereits 2020 angekündigt und am 27. Oktober 2022 letztendlich unterbreitet. Dieser soll die Kohärenz zwischen der Feuerwaffen-Richtlinie und der EU-Verordnung über die Einfuhr und Ausfuhr von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch gewährleisten. Der Vorschlag umfasst unter anderem die nachfolgenden Vorschriften:

Zunächst soll ein klares und gemeinsames Verfahren für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch etabliert werden. So werden mit dem aktuellen Vorschlag zum Beispiel Hersteller, Händler und Nutzer von Feuerwaffen von der Zahlung einer Gebühr für eine Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigung befreit. Dadurch sollen die Ausfuhrvorschriften harmonisiert und in der ganzen EU in harmonisierender Weise umgesetzt werden.

Daran anlehnend soll das Ein- und Ausfuhrverfahren für Jäger vereinfacht werden. Mit einem europäischen Feuerwaffenpass benötigen Jäger keine vorherige Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigung mehr.

Zudem soll ein neues elektronisches EU-Lizenzierungssystem für Waffenhersteller und -händler zur Beantragung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen eingeführt werden, welches die papiergestützten Systeme ersetzen soll. So soll das Verfahren vereinfacht und effizienter gestaltet werden.

Darüber hinaus kann dieses System an die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll angeschlossen werden, sodass es zu einer Vernetzung innerhalb der EU kommt.

Ferner sollen strenge Kontrollen von Verweigerungen von Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigungen etabliert werden. Mehr Transparenz: Im Genehmigungsverfahren müssen die nationalen Behörden prüfen, ob der Person, die die Genehmigung beantragt, eine Genehmigung in einem anderen Mitgliedsstaat bereits verweigert wurde. Durch diesen gesteigerten Informationsaustausch soll verhindert werden, dass Personen versuchen, in mehreren EU-Mitgliedsstaaten eine Genehmigung zu beantragen, wenn sie ihnen in einem anderen bereits verweigert wurde.

Zudem sollen strenge technische Standards für Schreckschuss- und Signalwaffen etabliert werden. Bei Schreckschuss- und Signalwaffen handelt es sich um Geräte, die ausschließlich zum Abfeuern von Platzpatronen oder Tränengas- oder Reizmunition bestimmt sind.

Aufgrund dieser geforderten Standards soll bezweckt werden, dass sie sich nicht zu tödlichen Feuerwaffen umbauen lassen. Diejenigen Waffen, die den Standards nicht entsprechen, müssen als Feuerwaffe eingeführt werden.

Des Weiteren sollen auch strengere Vorschriften für halbfertige Komponenten von Feuerwaffen eingeführt werden. Halbfertige Komponenten sollen nur noch von zugelassenen Händlern und Maklern eingeführt werden können, sodass die Gefahr von selbst hergestellten Feuerwaffen ohne Kennzeichnung oder Registrierung verringert wird.

Ferner soll eine Endverbleibsbescheinigung für gefährliche Feuerwaffen eingeführt werden, mit der bescheinigt wird, dass der Käufer der Endempfänger der Waren ist und diese nicht beabsichtigt weiterzugeben. Durch diese Maßnahme wird bezweckt, dass Waren aus dem legalen Markt nicht in den Schwarzmarkt eingeführt werden.

Was sind die nächsten Schritte?  

Der Vorschlag zur Aktualisierung muss nun von dem Europäischen Parlament und dem Rat überprüft werden. In dem Zeitpunkt, in dem die Vorschriften erlassen sind, gelten sie unmittelbar in der gesamten EU und haben somit einen großen Geltungsbereich. Verstöße gegen Vorschriften können schwere Strafen oder Strafen oder beides zur Folge haben. 

MSP/CB

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