17.11.2022

Export: Ende der Akkreditivpflicht und Ausweitung des ACI-Systems

Export: Ende der Akkreditivpflicht und Ausweitung des ACI-Systems

Die Ägyptische Zentralbank (CBE) hat in einer Pressemitteilung vom 27. Oktober 2022 über die Abschaffung der seit der am 22. Februar 2022 eingeführten Akkreditivpflicht berichtet. Die Verwendung von Akkreditiven zur ägyptischen Importfinanzierung sollte zur Stabilisierung der angeschlagenen Wirtschaft beitragen – sie wird nun bis Ende Dezember 2022 wieder abgeschafft.

Akkreditive beim Handel mit Ägypten  

Im Februar 2022 führte Ägypten eine Akkreditivpflicht bei Importgeschäften ein, um die Qualität der aus dem Ausland eingeführten Waren zu erhöhen. Zudem sollte eine gezieltere Steuerung des Außenhandelssystem und der Schutz der lokalen Industrie gewährleistet werden. Warensendungen bis zu einem Wert von 5.000 US-Dollar waren von der Akkreditivpflicht bisher ausgenommen. Seit dem 27. Oktober 2022 ist dieser Wert auf 500.000 US-Dollar angehoben worden. Für Importe nach Ägypten bis zu diesem Wert ist ein Akkreditiv somit nicht mehr verpflichtend. Bis Ende Dezember 2022 kündigte Ägypten nun an, die Akkreditivpflicht gänzlich abzuschaffen.

Einführung des Advance Cargo Information System (ACI)

Die eher überraschende Einführung der Akkreditivpflicht im Februar 2022 und das im Jahr zuvor neu implementierte Zollsystem ACI haben zu deutlichen Komplikationen beim Handel mit Ägypten geführt. Neben starken Verzögerungen bei der Vergabe von Frachtpapieren, war auch das neue Zollsystem teilweise nicht zu erreichen.

Um die Handelsprozesse wieder zu vereinfachen und zu beschleunigen, begann die Ägyptische Zentralbank bereits seit Mai 2022 Ausnahmeregelungen zu erlassen und zu erweitern. Ferner sollen für eine weitere Vereinfachung des Handels die Banken in das ACI-System integriert werden. Dabei soll das Ziel sein, sämtliche Abläufe sowie Genehmigungen elektronisch zu übermitteln und die Übermittlung von Originaldokumenten überflüssig zu machen.

Bisher galt, dass die Nutzung von ACI bei ägyptischen Importen nur im Zusammenhang mit Seefrachtsendungen notwendig war. Zum 1. Oktober 2022 sollte jedoch auch die verpflichtete Meldung von Luftfrachtsendungen folgen. Dieser Startzeitpunkt für die Luftfracht wurde nun auf den 1. Januar 2023 verschoben.

Ein- und Ausführer profitieren von Akkreditivgeschäften

Ein Akkreditiv ist ein Sicherungsinstrument im Außenhandel mit dem Zahlungsausfälle vermieden werden können. Eine Bank verpflichtet sich hierbei zur Zahlung des vereinbarten Betrags an den Akkreditierungsbegünstigten, sofern alle vorab geforderten Bedingungen erfüllt wurden. Diese Absicherungsform führt jedoch auch zu zusätzlichen Kosten, einem erhöhten Verwaltungsaufwand und Verzögerungen. Unter anderem sind Bankgebühren miteinzuberechnen, die oftmals einen Minimumsatz haben, sodass sich Akkreditive erst ab höherem Warenwert lohnen. Da aber sowohl Ein- und Ausführer hierbei von einer erhöhten Sicherheit profitieren, teilen sich die Geschäftspartner in der Praxis regelmäßig die anfallenden Kosten.

psb/lsr

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Die Nachwirkungen der Coronapandemie, der russische Angriffskrieg und die zuletzt enorm gestiegenen Rohstoffpreise, haben die ägyptische Wirtschaft stark getroffen und unter anderem zur Einführung der eher umstrittenen Akkreditivpflicht im Februar diesen Jahres beigetragen. Für ein künftig nachhaltiges, starkes und integratives Wirtschaftswachstum ändert die ägyptische Regierung nun ihren Kurs und führt eine Reformagenda mit einem dauerhaft flexiblen Wechselkursregime – ohne Akkreditive – ein. Die HZA informiert Sie regelmäßig über Änderungen bei Export- und Außenhandelsbeschränkungen:

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