23.02.2023

EMCS: Elektronische Verbrauchsteuertransaktion in der EU

EMCS: Elektronische Verbrauchsteuertransaktion in der EU

Seit dem 13. Februar 2023 ist die neue Richtlinie über das allgemeine Verbrauchsteuersystem voll in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass Unternehmen innerhalb der EU seither ihre Verbrauchsteuertransaktionen rein elektronisch im EMCS (Excise Movement and Control System) durchzuführen haben.

Das allgemeine Verbrauchsteuersystem der Europäischen Union wird in der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 geregelt, welche die alte Richtlinie 2008/118/EG seit dem 7. April 2020 teilweise. Gemäß Art. 57 der Richtlinie trat nun am 13. Februar 2023 der zweite Teil der Richtlinie in Kraft.

Diese sieht insbesondere die Digitalisierung des Verbrauchsteuerverfahrens vor. So fallen in Zukunft etwa die physischen Begleitdokumente weg, die notwendig waren, wenn die Verbrauchsteuer am Zielort abgerechnet wurde.

Stattdessen reicht es seit dem 13. Februar 2023 aus, die Transaktionsinformationen im EMCS (Excise Movement and Control System) einzureichen. Dort werden die Daten validiert und können in Echtzeit abgerufen werden.

  • Die Besteuerung von Alkohol, Tabak- und Energieprodukten ist jetzt theoretisch EU-weit völlig papierlos.
  • Durch den sofortigen und kompatiblen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten soll die Bekämpfung von Verbrauchsteuerbetrug verbessert werden. 2021 machten die Verbrauchsteuern ca. 15 % aller deutschen Steuereinnahmen aus.
  • Da über EMCS auch Sendungs- und Bewegungsinformationen sicher zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden können, wird voraussichtlich der Verwaltungsaufwand (Kosten, Zeit, Ressourcen) für die Mitgliedstaaten und Unternehmen gesenkt.
  • Durch die europaweite Standardisierung und das schnellere Verfahren wird der bürokratische Aufwand für Händler und Hersteller gesenkt. Insbesondere Händler im Bereich Energie und kleine Alkoholproduzenten profitieren, da das digitale Verbrauchssteuerverfahren zuvor nur Händlern offenstand, die unter „Steueraussetzungsverfahren“ tätig waren.

Es besteht die Hoffnung, dass durch diese Vorteile der Binnenmarkt enger zusammenwächst und dass die Mitgliedstaaten die richtigen Steuern erheben werden.

JM/CB

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