16.05.2023

Zoll: Präventivmaßnahmen für Export bestimmter Waren aus der Ukraine

Zoll: Präventivmaßnahmen für Export bestimmter Waren aus der Ukraine

Die EU-Kommission hat am 2. Mai 2023 die DVO (EU) 2023/903 erlassen, um für die Einführung von Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkernen mit Ursprung in der Ukraine Präventivmaßnahmen zu etablieren. Diese Maßnahmen sollen dem Schutz lokaler Erzeuger aus Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei dienen, deren wirtschaftliche Lebensfähigkeit aufgrund der erhöhten lokalen Auslastung der Lagerkapazität und Logistikketten bedroht ist.

Solidaritätskorridore zur Anbindung der Ukraine an die Union und die Verhinderung einer globalen Nahrungsmittelkrise

Als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die EU die Verordnung (EU) 2022/870 erlassen, um Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels für ukrainische Waren im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Ukraine zu etablieren.

Zusätzlich zu dieser Verordnung hat die Kommission die Errichtung sog. Solidaritätskorridore zwischen der EU und der Ukraine gefördert. Aufgrund des Angriffskrieges war der Zugang der Ukraine zu ihren Schwarzmeerhäfen stark eingeschränkt, sodass es für sie kaum möglich war, die benötigten Waren zu importieren oder selbst Waren in die Welt zu exportieren. Die Einrichtung der Solidaritätskorridore diente also einerseits der Anbindung der Ukraine an die Union und sollte andererseits die Bedrohung der globalen Ernährungssicherheit bewältigen.

Durch die Bemühungen der Mitgliedstaaten, insbesondere Polens, der Slowakei, Ungarns, Rumäniens und Bulgariens und der Ukraine, Moldau, anderer internationaler Partner und der Kommission wurden solche Solidaritätskorridore eingerichtet. Diese Solidaritätskorridore erwiesen sich als Sicherungsanker der ukrainischen Wirtschaft, als neue Anbindung an die Union und verhinderten letztendlich eine weltweite Nahrungsmittelkrise.

Trotz der zahlreichen Bemühungen und der ersten Erfolge herrschen in der Ukraine weiterhin erhebliche logistische Engpässe. Die Infrastruktur reicht nicht aus, um das gesteigerte Verkehrsaufkommen zwischen der Ukraine und den Mitgliedsstaaten bewältigen zu können. Zudem sind die Kapazitäten sehr knapp, sodass die Logistikkosten immer weiter ansteigen.

Lagerkapazitäten in den Mitgliedstaaten stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen

Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht auch die Lagerkapazitäten in den Mitgliedstaaten an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Daher erachtete es die EU-Kommission für erforderlich, die Anbindung der Ukraine an die Europäische Union durch eine bessere Koordinierung des Transitverkehrs, den Ausbau der Infrastruktur und durch die Senkung der Logistikkosten zu optimieren.

Dies sollte bewirken, dass Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne weiterhin in die EU gelangen können. Letztendlich führte diese Vielzahl an Maßnahmen jedoch dazu, dass die Lagerkapazitäten und die Logistikketten in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei stark ausgelastet wurden – und es immer noch werden. Diese hohe Auslastung wiederum bewirkte, dass die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der lokalen Erzeuger in den oben genannten Mitgliedsstaaten bedroht wird.

Präventivmaßnahmen zum Schutz der lokalen Erzeuger und ihrer wirtschaftlichen Lebensfähigkeit

Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation für die lokalen Erzeuger in den genannten Mitgliedstaaten ist es nach Auffassung der EU-Kommission erforderlich, Präventivmaßnahmen zu ihrem Schutz zu erlassen.

Nach Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/903 ist die Überführung von Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkernen mit Ursprung in der Ukraine in den zollrechtlichen freien Verkehr oder in das Zollager, die Freizone oder die aktive Veredelung nur über andere Mitgliedsstaaten als Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien oder der Slowakei zulässig.

Dies soll nicht in solchen Fällen gelten, in denen Verträge von der Zeit vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erfüllt werden.

MSP

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Fortan soll es daher grundsätzlich unzulässig sein, Weizen, Mais, Raps oder Sonnenblumenkerne mit Ursprung in der Ukraine über diese Länder in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen. Wissen Sie, ob Ihr Unternehmen von Änderungen ob vorübergehende Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels oder ob von Präventivmaßnahmen für den Import bestimmter Waren betroffen ist? Können Sie und Ihre Mitarbeiter abschätzen, ob und welche Maßnahmen Sie zu ergreifen haben? Mehr dazu erfahren Sie und Ihre Teams von den Experten der Hamburger Zollakademie:

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