15.08.2023

Zoll: Neue Standards für den Nachhaltigkeitsbericht

Zoll: Neue Standards für den Nachhaltigkeitsbericht

Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2023 die „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) angenommen. Sie sind Teil des Europäisches Nachhaltigkeitsreporting (CSRD). Das Ziel ist mehr Transparenz für Investoren, zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbraucher.

Gemäß der  Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU, zuletzt geändert am 14. Dezember 2022, müssen Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an geregelten Märkten in der EU zugelassen sind, sowie Mutterunternehmen großer Gruppen in einen eigenen Abschnitt ihres Managementberichts oder konsolidierten Managementberichts die Informationen aufnehmen, welche Auswirkungen das Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte hatte und wie Nachhaltigkeitsaspekte den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens beeinflussen. Der Bericht muss für jede für jede Unternehmenskategorie veröffentlichen. Gemeint sind Sozial- und Umweltrisiken sowie alle relevanten Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschen und Umwelt.

Nun hat die Kommission die Standards, die den notwendigen Inhalt des Berichts regeln, ergänzt. Durch die Delegierten Verordnung C (2023)5303 hat die Kommission die European Sustainability Reporting Standards angenommen. Gemäß Art. 19a und 29b der Rechnungslegungsrichtlinie muss der Bericht folgende Informationen enthalten, wobei kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume erfasst werden sollen:

  1. Eine kurze Beschreibung von Geschäftsmodell und Strategie des Unternehmens
  2. eine Beschreibung der zeitgebundenen Ziele hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte, die sich das Unternehmen gesetzt hat
  3. eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten zur Wahrnehmung dieser Rolle oder ihres Zugangs zu solchem Fachwissen und solchen Fähigkeiten
  4. eine Beschreibung der Unternehmenspolitik hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten
  5. Angaben über das Vorhandensein von mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpften Anreizsystemen
  6. eine Beschreibung des vom Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte durchgeführten Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
  7. die wichtigsten tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens und mit seiner Wertschöpfungskette verknüpft sind
  8. ergriffene Maßnahmen des Unternehmens in Bezug auf tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen und der Erfolg dieser Maßnahmen
  9. eine Beschreibung der wichtigsten Risiken, denen das Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten ausgesetzt ist
  10. Indikatoren, die für die erforderlichen Angaben relevant sind. Gegebenenfalls haben sie Informationen über die eigenen Tätigkeiten des Unternehmens und über seine Wertschöpfungskette zu enthalten, einschließlich seiner Produkte und Dienstleistungen, seiner Geschäftsbeziehungen und seiner Lieferkette.

Ab 2024 geht es los

Den Start der Berichtspflicht regelt Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2022/2464. Demnach beginnt die Pflicht für große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse am 1. Januar 2024. Kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen sind ab 1. Januar 2026 verpflichtet.

JM

Unsere Empfehlungen:

Berichtspflichten werden ein immer größeres Thema in der Zollpraxis. Doch es gilt nicht nur die Berichte zu schreiben, sondern auch die Informationsflüsse zu etablieren, damit die notwendigen Informationen auch vorhanden sind. Dies zeigt sich auch bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Auch hier müssen Risikoanalyse und -management durchgeführt werden und Präventiv- und Abhilfemaßnahmen sowie Beschwerdeverfahren dokumentiert werden. Wie Sie Ihr Unternehmen richtig aufstellen, um den Aufwand zur Erstellung der vielen Berichte und Dokumentationen möglichst klein zu halten, erfahren Sie von den Experten der Hamburger Zollakademie in praxisnahen Seminarangeboten:

Lieferkette und Menschenrechte Seminare

Webinare & Livestreams

Seminarübersicht 2023 - PDF

© 2024 HZA Hamburger Zollakademie