14.09.2023

ATLAS: Viele Änderungen nach Wartungsfenster am 16. September 2023

ATLAS: Viele Änderungen nach Wartungsfenster am 16. September 2023

ITZBund hat mit der ATLAS-Info 0505/23 vom 11. September 2023 über das kommende Wartungsfenster 04 bei der ATLAS-Anwendung und die damit einhergehenden Änderungen informiert. Die Teilnehmeranwendung ist voraussichtlich am Samstag, den 16. September 2023, nur eingeschränkt erreichbar. Die zahlreichen Anpassungen betreffen ATLAS-ZELOS, ATLAS-Einfuhr, IMPOST, ATLAS-Ausfuhr und -Versand.

ATLAS-Wartungsfenster 04 am 16. September 2023 – Allgemeines:

1. Nachrichtengröße bei der Übermittlung von Einfuhrnachrichten

Das ITZBund weist in der ATLAS-Info allgemein darauf hin, dass Teilnehmer bei der Übertragung von Einfuhrnachrichten kleinere und damit häufigere Nachrichten anstelle von einzelnen, großen senden sollen, um Probleme im Nachrichtenverkehr zu verhindern.

Nach dem Wartungsfenster am Wochenende kommen einige Änderungen auf die Teilnehmer zu.

2. ATLAS-ZELOS

Bei ATLAS-ZELOS z. B. können die Unterlagen C008 und L081 nach dem Wartungsfenster elektronisch vorgelegt werden – die Papierform wird dann nicht mehr erforderlich sein.

3. ATLAS-Einfuhr

3.1 Zollbehandlung: Da die Anmeldung der Unterlage „9DFB“ über die Positionsebene zu keinem Systemverhalten führt, wird das System während des Wartungsfensters angepasst. Danach ist eine Anmeldung der Unterlage „unverzügliche Mitteilung der Zollschuld anstatt einer Sicherheitsleistung nach Artikel 244 UZK-IA“ über die Positionsebene nicht mehr möglich.

3.2. IMPOST Ausfallverfahren für die IPK

Bei der Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS wird das Ausfallverfahren für die IPK ergänzt. Kann z. B. eine Privatperson aufgrund technischer Störung eine IPK nicht abgeben, kann die Zollanmeldung mündlich erfolgen.

4. ATLAS-Ausfuhr

Abgabe von nachträglichen Ausfuhranmeldungen am Verladungs-/ Verpackungsort bzw. Warenort durch Teilnehmer AES 3.0

Auch bei der Ausfuhr werden einige Anpassungen vorgenommen. Nach dem 16. September können auch nachträgliche Ausfuhranmeldungen zur Korrektur – ohne Verwendung einer Bewilligung OPO-PV – und nachträgliche Ausfuhranmeldungen aus dem Notfallverfahren bei der Ausfuhrzollstelle, die für die ursprüngliche Ausfuhranmeldung zuständig war, abgegeben werden.

5. ATLAS-Versand

5.1 Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung nationaler Warennummern

Bei ATLAS-Versand werden Anpassungen bei der Anmeldung nationaler Warennummern vorgenommen.

5.2 Versand (E_DEP_DAT): Vorpapier N337 bei T2F

Zusätzlich wird in der vorliegenden ATLAS-Info auf die korrekte Handhabung des Vorpapiers N337 bei dem Verfahren T2F hingewiesen.

psb

Unsere Empfehlungen:

Mit dem Wartungsfenster 04 werden zahlreiche Änderungen beim IT-Verfahren ATLAS vorgenommen. Einen detaillierten Überblick über sämtliche Anpassungen können Sie der ATLAS-Info 0505/23 entnehmen. Die Experten der Hamburger Zollakademie machen Sie fit rund um aktuelle Themen aus den Bereichen Zoll, Exportkontrolle, Compliance, Verbrauchsteuer und Umsatzsteuer:

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