30.11.2023

Zolltarif: KN 2024 im Warenverzeichnis für Außenhandelsstatistik

Zolltarif: KN 2024 im Warenverzeichnis für Außenhandelsstatistik

Die kürzlich veröffentlichten, jährlich von der EU-Kommission rechtswirksam festgelegten Änderungen bei der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum 1. Januar 2024 fließen direkt in das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024 (WA) ein. Das WA dient der Klassi­fizierung der Waren für die Statistik des Waren­verkehrs mit den Mitglied­staaten der EU (Intrahandel) und mit den Drittländern (Extrahandel).

Hintergrund: Sind Warennummern und Zolltarifnummern das Gleiche?

Die deutsche Zollbehörde spricht von Zolltarifnummer, Nomenklaturnummer, Codenummer, HS-Position. Das Statistische Bundesamt spricht hingegen von der Warennummer, international hört man von HS-Code, Customs Tariff Code / Number, Product Code. Gemeint ist immer die gleiche Nummer, nur in verschiedenen Längen je nach Anwendung.

Was beschreibt die Außenhandelsstatistik und wofür?

Die Außenhandelsstatistik beschreibt den grenzüberschreitenden Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland und erfasst sämtliche körperlich ein- bzw. ausgehenden Waren sowie elektrischen Strom. In der Statistik werden Dienstleistungen an sich nicht erfasst – die Ausnahme bilden jedoch sogenannte Veredelungsgeschäfte in Kombination mit grenzüberschreitenden Warenbewegungen.

Unterscheidung der Statistik in Intrahandel und Extrahandel

Bei der Außenhandelsstatistik wird einerseits der Warenverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandelsstatistik) und andererseits der Handel mit Drittstaaten (Extrahandelsstatistik) erfasst. Die Erhebung in der Intrahandelsstatistik erfolgt im Wege einer direkten Unternehmensmeldung.

Die Erhebung der Extrahandelsstatistik erfolgt hingegen traditionell über die Zollverwaltung: Sie ist zuständig für Auskünfte zu den Zolltarifnummern (bis zum 8-Steller identisch mit den Warennummern für die Außenhandelsstatistik), die bei der Einfuhr aus Drittländern zu verwenden sind.

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024

Es wird darauf hingewiesen, dass für den zu meldenden Warenverkehr im Kalenderjahr 2024 ausschließlich das WA 2024 gültig ist – und dieses somit die Ausgabe 2023 zum 1. Januar 2024 ersetzt. Die Warenverzeichnis-Suchmaschine (WA) wird zum Stichtag 1. Januar 2024 automatisch auf die 2024er Warennummern umgestellt werden. Ist Ihr Unternehmen aber noch zu Meldungen für das Kalender­jahr 2022 verpflichtet, gilt weiterhin das WA 2023.

Welche Unternehmen sind von einer Meldung befreit?

Bei der Intrahandelsstatistik wurde zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen eine Anmeldeschwelle eingeführt. Zurzeit sind sämtliche Unternehmen von der Meldung befreit, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre je Verkehrsrichtung im vorangegangenen oder im laufenden Jahr den Wert von 500.000 Euro bei der Versendung sowie 800.000 Euro bei den Eingängen nicht übersteigen.

psb/cb

Unsere Empfehlungen:

Die Warenverzeichnis-Suchmaschine des Statistischen Bundesamts zeigt Ihnen für Ihr Unternehmen die Warennummern für die Außenhandelsstatistik an. Diese bequeme Anwendung enthält alle für das jeweils aktuelle Kalenderjahr gültigen Warennummern. Darüber hinaus können Sie im Online-Warenverzeichnis eine schnelle Datenrecherche zur Klassifizierung Ihrer Waren vornehmen, eine kostenfreie PDF-Ausgabe downloaden oder die kostenpflichtigen Versionen als Buch oder CD-ROM bestellen. Die Experten der Hamburger Zollakademie machen Sie fit für Ihren Zollalltag. So wird Ihr Unternehmen sich gut für einen möglichst reibungslosen Warenverkehr im Außenhandel wappnen:

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