13.03.2024

Zoll: EU veröffentlicht Antidumping-Leitfaden zur Antragstellung

Zoll: EU veröffentlicht Antidumping-Leitfaden zur Antragstellung

Wie stellt man einen Antidumpingantrag? Die Antwort auf diese Frage liefert Ihnen ein Leitfaden der Europäischen Kommission. Er erklärt Ihnen unter anderem Schritt für Schritt, wie Sie eine Antidumpingbeschwerde verfassen und welche Informationen die EU- Kommission benötigt, um zu entscheiden, ob sie eine förmliche Antidumpinguntersuchung einleiten kann.

Drei handelspolitische Instrumente zum Schutz der EU-Wirtschaft

Die Europäische Kommission setzt drei handelspolitische Schutzinstrumente ein, um EU-Hersteller vor unlauterem Wettbewerb oder einem plötzlichen Anstieg von Warenimporten aus Drittländern zu schützen: Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen. Dabei leitet die EU-Kommission Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchungen mit dem Ziel ein, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Produktion zu sichern.

Antidumpingzölle auf Antrag

Antidumpingzölle werden in der Regel auf Antrag eines Herstellers oder einer Gruppe von Herstellern in der Europäischen Union erhoben. Diese EU-Hersteller können sich bei der Europäischen Kommission darüber beschweren, dass ein Nicht-EU-Hersteller seine Produkte auf dem EU-Markt zu Dumpingpreisen anbietet. Nach Eingang der Beschwerde leitet die Europäische Kommission eine Untersuchung ein und entscheidet dann, ob ein Antidumpingzoll erhoben wird oder nicht.