Das Europäische Parlament hat die Verschiebung der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen. Damit haben die betroffenen Unternehmen ein Jahr mehr Zeit, sich auf die Richtlinie vorzubereiten. Große Unternehmen müssen die Verpflichtungen der EUDR nun ab dem 30. Dezember 2025 erfüllen, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026.
Neue Risiko-Kategorie von Ländern
Das Europäische Parlament nahm auch andere von den Fraktionen vorgeschlagene Änderungen an, darunter die Schaffung einer neuen Kategorie von Ländern, die hinsichtlich der Entwaldung „kein Risiko“ darstellen, zusätzlich zu den drei bestehenden Kategorien „geringes Risiko“, „normales Risiko“ und „hohes Risiko“.
Für Länder, die als „kein Risiko“ eingestuft werden, d.h. Länder mit stabiler oder steigender Waldflächenentwicklung, gelten deutlich geringere Anforderungen, da das Entwaldungsrisiko vernachlässigbar oder nicht vorhanden ist.
Die neuen Risikokategorien im Zusammenhang mit der EU-Entwaldungsverordnung sollen die Umsetzung der Verordnung erleichtern und den bürokratischen Aufwand für bestimmte Länder reduzieren.
EU-Trilog-Verhandlungen notwendig
Eigentlich sollte die Entwaldungsverordnung Ende 2024 in Kraft treten. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission vom 2. Oktober soll den Unternehmen jedoch ein Aufschub von zwölf Monaten gewährt werden (siehe HZA-News vom 17. Oktober 2024). Das EU-Parlament hat dem am 14. November 2024 zwar zugestimmt, allerdings müssen nun wesentliche Änderungen der Verordnung im Trilog nachverhandelt werden.
Ein Trilog ist ein informelles Verhandlungsverfahren zwischen den drei Hauptinstitutionen der Europäischen Union: dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Ziel dieser Verhandlungen ist es, eine Einigung über Gesetzesvorschläge zu erzielen, bevor sie offiziell verabschiedet werden.