21.01.2025

Exportkontrolle: Änderungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen

Exportkontrolle: Änderungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen

Zum 1. Januar 2025 sind Änderungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen in Kraft getreten. Wie die Deutsche Bundesbank mitteilt, ist es Ziel der Änderungen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Meldeprozesse zu vereinheitlichen. Eine Maßnahme soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie private Haushalte entlasten.

Änderungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen

Um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie private Haushalte zu entlasten, werden die Meldeschwellen angehoben. Dies bedeutet, dass grundsätzlich ab einem Transaktionswert von 50.000 Euro eine Meldepflicht besteht.

Bisher optionale Felder zu den Kennzahlen des deutschen Konzerns werden zu Pflichtfeldern. Dies betrifft Angaben zur Bilanzsumme, den Jahresumsatz und die Zahl der Beschäftigten.

Um die Einhaltung der Meldefristen zu vereinfachen, werden die Meldetermine vereinheitlicht. Ab dem Berichtsmonat Januar 2025 gilt der 7. Werktag als einheitlicher Stichtag für die Abgabe der Transaktionsmeldungen, unabhängig von der Art der Transaktion. Für Meldungen über Bestände aus Forderungen und Verbindlichkeiten ist ab diesem Zeitpunkt der 15. Werktag Stichtag für die Abgabe der Meldung.