24.04.2025

Compliance: BAFA präzisiert Vorgaben zum LkSG

Compliance: BAFA präzisiert Vorgaben zum LkSG

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zwei weitere Merkblätter zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Ein Merkblatt informiert über den sogenannten risikobasierten Ansatz. Das andere Merkblatt informiert über die Brancheninitiativen und Kartellrecht im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Was bedeutet „risikobasierter Ansatz“?

Das LkSG verlangt von Unternehmen, dass sie mit Risiken in ihrer Lieferkette nicht unterschiedslos und „nach Gefühl“, sondern systematisch und nachvollziehbar umgehen. Dabei hilft der sogenannte risikobasierte Ansatz: Unternehmen sollen herausfinden und priorisieren, wo in der Lieferkette die größten Risiken für Menschenrechte oder Umwelt bestehen – und diese zuerst angehen.

Beispiel: Ein Unternehmen bezieht Rohstoffe sowohl aus Europa als auch aus einem Land, in dem Kinderarbeit verbreitet ist. Nach dem risikobasierten Ansatz muss es sich zuerst um die Risiken im Hochrisikoland kümmern - zum Beispiel durch Gespräche mit Lieferanten oder Audits vor Ort.

Das BAFA-Merkblatt erläutert, wie solche Risiken identifiziert, bewertet und priorisiert werden – und wie Unternehmen dokumentieren können, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.

LkSG: Der Nutzen von Brancheninitiativen

Das BAFA unterstützt das Zusammenwirken in geeigneten branchenspezifischen oder branchenübergreifenden Initiativen. Beide sind ein wichtiges Instrument, um gemeinsam mit anderen Unternehmen die Menschenrechtslage in ihren Lieferketten zu verbessern.

Einige Unternehmen schließen sich mit anderen Unternehmen zu einer Brancheninitiative zusammen. Gemeinsam setzen sie sich für bessere Bedingungen in den Lieferketten ein – zum Beispiel durch gemeinsame Standards, Schulungen oder Kontrollen.

Das BAFA-Merkblatt zeigt, wann und wie solche Initiativen bei der Umsetzung des LkSG helfen können. Es erklärt auch, worauf Unternehmen achten müssen, damit ihr Engagement tatsächlich anerkannt wird - zum Beispiel, ob die Initiative glaubwürdig ist und messbare Verbesserungen bringt.

Beispiel: Ein Textilunternehmen beteiligt sich – im Kontext seiner unternehmerischen Sorgfaltspflichten (Due Diligence) – an einer Brancheninitiative, die für sichere Arbeitsbedingungen in Bangladesch sorgt. Wenn die Initiative gut organisiert ist und regelmäßig überprüft wird, kann das Unternehmen diese Kooperation als Teil seiner LkSG-Verpflichtungen nutzen.

Kartellrecht beachten

Im Zusammenhang mit Brancheninitiativen weist das BAFA darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass solche Kooperationen nicht gegen das Kartellrecht verstoßen. Insbesondere dürfen keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen wie Preisabsprachen oder Marktaufteilungen getroffen werden.

sd

Unsere Empfehlungen:

Beim europäischen Lieferkettengesetz (EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) wurde die Anwendung um ein Jahr verschoben. Die ersten Regelungen sollen nun im Juni 2028 in Kraft treten. Diese Entscheidung wurde getroffen, um den Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und um auf die Kritik der Wirtschaft hinsichtlich der Komplexität der Regelungen zu reagieren.

Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Sie dabei, die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und des CSDDD effizient umzusetzen. In unserem Kooperationswebinar „LkSG & CSDDD - Rechte & Pflichten von Unternehmen und Zulieferern“ mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE erklären wir Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie als Unternehmen oder Zulieferer hier haben.

LkSG & CSDDD - Rechte & Pflichten von Unternehmen und Zulieferern

Das Lieferkettengesetz in Unternehmen

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