20.05.2025

Zoll: PoUS-Änderungen für bestimmte Dokumente

Zoll: PoUS-Änderungen für bestimmte Dokumente

Früher konnten die Versandpapiere T2L bzw. T2LF als Nachweis des Unionscharakters von Waren genutzt werden, die innerhalb des Zollgebiets der Union versendet werden. Diese wurden zum 1. März 2024 durch das elektronische System „Proof of Union Status” ersetzt. Nun stehen Änderungen für Rechnungen und Beförderungspapiere mit einem Wert von über 15.000 Euro an.

Nachweis des Status als Unionsware

Waren innerhalb des EU-Zollgebiets gelten grundsätzlich als Unionswaren. In manchen Fällen muss jedoch nachgewiesen werden, dass sie diesen Status tatsächlich haben.

Ein Nachweis des Unionscharakters ist beispielsweise erforderlich, wenn Waren per Schiff in Gebiete der EU mit zollrechtlichem Sonderstatus gelangen, beispielsweise auf die Kanarischen Inseln oder nach Zypern. Dies gilt auch für Transporte durch internationale Gewässer oder Nicht-EU-Gebiete, für den Umschlag oder die Zwischenlagerung in Häfen, für Kontrollen an Orten mit gemischtem Warenaufkommen sowie bei fehlenden oder zweifelhaften Dokumenten.

Früher erfolgte dieser Nachweis des Unionscharakters vorrangig durch das Versandpapier T2L bzw. T2LF. Diese Papierformulare sind seit dem 1. März 2024 entfallen und wurden durch das elektronische System „Proof of Union Status“ (PoUS) ersetzt. Seit diesem Stichtag werden die Statusnachweise T2L und T2LF ausschließlich elektronisch über PoUS ausgestellt und als T2L- bzw. T2LF-Daten bezeichnet.

Änderungen bei bestimmten Dokumenten ab 1. Juli 2025

Derzeit können Rechnungen oder Transportdokumente mit einem Warenwert über 15.000 Euro noch als Nachweis für den Unionsstatus genutzt werden. Dies ist jedoch nur noch bis zum 30. Juni 2025 möglich. Ab dem 1. Juli 2025 muss dafür das elektronische System PoUS verwendet werden.

sd

Unsere Empfehlungen:

Das PoUS-System ist ein EU-weites System zur Ausstellung und Verwaltung von Nachweisen über den Unionscharakter von Waren. Mit diesen Nachweisen wird bestätigt, dass die Waren zollrechtlich als Unionswaren gelten. Es kommt zum Einsatz, wenn Waren das Zollgebiet der EU verlassen oder durch Drittstaaten transportiert werden, aber ihren Status als Unionsware behalten sollen. Das PoUS-System ist ein zentraler Bestandteil der Digitalisierungsstrategie des Zolls der Europäischen Union.

Die EU verfolgt eine klare Strategie zur vollständigen Digitalisierung des Zollwesens bis zum Jahr 2030. Wer sich jetzt vorbereitet, ist besser für die kommenden Anforderungen gerüstet. Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Sie dabei selbstverständlich gerne mit fundiertem Know-how für Ihre effizienten Zollprozesse.

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