Exportkontrolle: US-Zusatzzölle auf stahlhaltige Haushaltswaren

Seit dem 23. Juni 2025 haben die USA ihre Stahlzölle ausgeweitet und stahlhaltige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Herde mit einem Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent des Stahlanteils belegt. Diese Maßnahme ergänzt die im März 2025 in Kraft getretenen Zusatzzölle auf Stahlimporte. Die Auswirkungen der US-Stahlzölle sind für Unternehmen massiv spürbar. Laut US-Angaben zielen die weiteren US-Zusatzzölle darauf ab, die inländische Stahlindustrie weiter zu schützen. Die geänderten HTSUS-Positionen wurden am 16. Juni im „Federal Register” veröffentlicht.
Priorisierung von Zusatzzöllen bei Mehrfachanwendung
Am 15. Mai 2025 hat die US-Regierung die Executive Order (EO) 14289 veröffentlicht. Diese enthält klare Vorgaben zur Anwendung von Zusatzzöllen auf importierte Waren, wenn mehrere handelsrechtliche Maßnahmen gleichzeitig zur Anwendung kommen.
Zunächst sind die Zölle nach Section 232 auf Fahrzeuge und Fahrzeugteile vorrangig anzuwenden. Trifft diese Maßnahme zu, entfallen alle anderen genannten Zusatzzölle. Anschließend sind IEEPA-Zölle auf Importe aus Kanada oder Mexiko nachrangig zu berücksichtigen; sie schließen jedoch die Anwendung der Aluminium- oder Stahlzölle aus. Aluminium- und Stahlzölle dürfen gleichzeitig erhoben werden, wobei eine anteilige Berechnung je nach Materialanteil erfolgt.
Dies bedeutet für Unternehmen eine tiefgreifende Anpassung ihrer Zoll- und Compliance-Prozesse. Insbesondere bei komplexen Produkten mit mehreren zollrelevanten Komponenten ist künftig eine genaue Analyse und Aufteilung erforderlich. Zusätzlich sind die für Aluminiumprodukte russischen Ursprungs (geschmolzen oder gegossen in Russland) geltenden Zusatzzölle in Höhe von 200 % zu berücksichtigen.
Die EO ist rückwirkend für alle Einfuhren ab dem 4. März 2025 anwendbar. Seit dem 16. Mai 2025 können Importeur/-innen Rückerstattungen für überzahlte Zölle durch Berichtigungen oder Einsprüche beantragen. Eine sorgfältige Prüfung der bisherigen Zollanmeldungen wird daher dringend empfohlen.
lz / sd
Unsere Empfehlungen:
Die US-Zusatzzölle haben spürbare Auswirkungen für Unternehmen. Neben höheren Importkosten müssen Sie als Hersteller und Händler ihre Lieferketten, Produktklassifikationen und Zollprozesse überprüfen. Betroffene Unternehmen sollten daher zeitnah ihre Betroffenheit prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um Wettbewerbsnachteile und Verzollungsrisiken zu minimieren.
In den neuen Kooperationsschulungen der Hamburger Zollakademie mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE vermitteln unsere Experten Ihnen das nötige Wissen zu den US-Zusatzzöllen. Sie erklären Ihnen deren Systematik und Risiken und bieten verlässliche Informationsquellen, mit denen Sie sich anschließend eigenständig weiter mit dem Thema befassen können.