Das WTO-Abkommen zu Fischereisubventionen ist am 15. September 2025 in Kraft getreten, nachdem die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit der WTO-Mitgliedstaaten erzielt wurde. Die zunehmende Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in internationale Handelsabkommen deutet auf einen klaren Trend hin: Der Handel wird umweltbewusster und gerechter.
Das am 15. September 2025 in Kraft getretene WTO-Übereinkommen über Fischereisubventionen ist ein multilaterales Abkommen, das darauf abzielt, umweltschädliche Subventionen im Fischereisektor weltweit zu reduzieren und somit der Überfischung der Meere entgegenzuwirken.
Kerninhalte des Abkommens
Im Mittelpunkt steht das Verbot von Subventionen, die illegale, unregulierte und ungemeldete Fischerei (IUU-Fischerei) ermöglichen oder unterstützen. Ebenso sind staatliche Subventionen für die Fischerei auf hoher See untersagt, sofern diese in unregulierten Gewässern stattfindet.
Darüber hinaus dürfen künftig keine Förderungen mehr für den Fang überfischter Bestände gewährt werden, es sei denn, es bestehen nachweislich wirksame Maßnahmen zur Erholung der Bestände.
Das Abkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zu umfassenden Transparenz- und Meldepflichten bezüglich gewährter Subventionen sowie zum Monitoring des Zustands der Fischbestände. Zusätzlich sind Übergangsfristen und Unterstützungsmechanismen für Entwicklungs- und besonders wenig entwickelte Länder vorgesehen, um eine faire und schrittweise Umsetzung zu ermöglichen.
Ein eigens eingerichteter Ausschuss der WTO soll die Einhaltung und Umsetzung der Vereinbarungen in regelmäßigen Abständen überprüfen.
Impulse für nachhaltige Handelspolitik
Das WTO-Übereinkommen über Fischereisubventionen legt keine Zölle oder Zolltarife fest. Vielmehr verbietet es Subventionen, die zu Überfischung oder illegaler Fischerei beitragen. Damit schafft es einen völkerrechtlichen Rahmen, auf dessen Grundlage die Mitgliedstaaten ihre Handels- und Zollpolitik stärker mit Nachhaltigkeitszielen verknüpfen können.
Zollbehörden werden durch das Abkommen zwar nicht unmittelbar verpflichtet, sie können jedoch im Rahmen nationaler Umsetzungsmaßnahmen bei Importkontrollen, Dokumentations- und Prüfpflichten eine Rolle spielen, um Fischimporte aus illegaler oder nicht nachhaltiger Fischerei wirksamer zu überwachen.
Die im Abkommen verankerten Transparenz- und Meldepflichten erleichtern zudem die internationale Kontrolle. So können zollrechtliche Maßnahmen als Teil einer umfassenden Handels- und Umweltpolitik genutzt werden, um die Ziele des Abkommens zu unterstützen und den Fischhandel nachhaltiger zu gestalten.
sd
Unsere Empfehlungen:
Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens der WTO über Fischereisubventionen wird erneut deutlich, dass internationaler Handel und Artenschutz untrennbar miteinander verbunden sind. Die zunehmende Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in internationale Handelsabkommen wie dem WTO-Abkommen über Fischereisubventionen zeigt einen klaren Trend zu umweltbewussteren und gerechteren Handelspraktiken. Diese Entwicklung wird sich voraussichtlich auch in anderen Bereichen des internationalen Handels – wie etwa bei der Compliance – fortsetzen.
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