25.11.2025

Verbrauchsteuer: Dritte Novelle des Energie- u. Stromsteuergesetzes

Verbrauchsteuer: Dritte Novelle des Energie- u. Stromsteuergesetzes

Am 13. November 2025 hat der Bundestag den Entwurf des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes“ beschlossen. Das ab dem 1. Januar 2026 geltende Gesetzespaket soll steuerliche Entlastungen bringen, für mehr Klarheit im Stromsteuerrecht sorgen und Bürokratie-Abbau-Maßnahmen umfassen.

Verstetigung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen

Mit der Novelle wird die bisher befristete Stromsteuererleichterung für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft verstetigt (ab einem Jahresverbrauch von 12,5 MWh gilt künftig der EU-Mindestsatz von 0,05 Cent/kWh). Davon sollen rund 600.000 Unternehmen profitieren.

Klarere Regeln für Elektromobilität und Speichertechnologien

Zudem schafft die Gesetzesänderung klare Regelungen für Elektromobilität und Speichertechnologien: Komplexe Geschäftsmodelle an Ladepunkten werden vereinfacht, bidirektionales Laden wird nicht mehr automatisch als versorgungsrechtlicher Steuertreiber betrachtet, und bei Stromspeichern wird eine doppelte Besteuerung künftig vermieden.

Überarbeitete Definitionen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Kurz vor der parlamentarischen Debatte wurden Detailregelungen geändert: Beispielsweise wurde Biomasse sowie Klär- und Deponiegas aus der Definition „Strom aus erneuerbaren Energieträgern“ herausgenommen. Insgesamt zielt die Novelle auf Bürokratieabbau und mehr Rechtssicherheit.

sd

Unsere Empfehlungen:

Das Energie- und Stromsteuerrecht stammt in vielen Teilen noch aus einer Zeit, in der Elektromobilität, Speicher und dezentrale Energieerzeugung keine Rolle spielten. Die alten Regeln führen zunehmend zu Rechtsunsicherheiten, unnötiger Bürokratie und teilweise sogar zu Doppelbesteuerungen. Gleichzeitig müssen moderne Geschäftsmodelle ermöglicht und europäische Vorgaben erfüllt werden. Um das Steuerrecht an die heutige Energiewelt anzupassen und Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten, war eine Reform notwendig.

In Deutschland zählen die Energie- und die Stromsteuer zu den Verbrauchsteuern. Zu dieser Steuergruppe zählen außerdem unter anderem die Tabaksteuer und die Alkoholsteuer. Praxisnah: In den Seminaren/Webinaren der Hamburger Zollakademie rund um die Verbrauchsteuer vermitteln Ihnen unsere Experten fundiertes Wissen. Unsere Themen umfassen die Grundlagen, Steuerbegünstigungen und Steueraussetzungen im Rahmen verschiedener Verbrauchsteuern sowie ein „Update Verbrauchsteuerrecht 2026“.

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