EUDR: EU plant spätere Anwendung ab 2026/2027
Am 26. November 2025 hat das Europäische Parlament der Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie einem zusätzlichen Jahr für die Umsetzung zugestimmt. Die zusätzliche Zeit soll vor allem dafür genutzt werden, einen reibungslosen Übergang sicherzustellen und das zentrale IT-System für elektronische Sorgfaltserklärungen weiter zu stärken.
Nach der nun angenommenen Parlamentsposition sollen die Pflichten der EU-Entwaldungsverordnung gestaffelt in Kraft treten. Für große Marktteilnehmer und Händler ist eine Anwendung ab dem 30. Dezember 2026 vorgesehen. Kleinst- und Kleinunternehmen sollen hingegen erst ab dem 30. Juni 2027 unter die neuen Regelungen fallen.
Auswirkungen für betroffene Unternehmen
Zwar verschafft die politisch abgestimmte Verschiebung der Anwendung der EUDR auf die Jahre 2026/2027 voraussichtlich ein weiteres Jahr Zeit, um Waren- und Lieferketten zu identifizieren, Geodaten zu beschaffen und zu prüfen sowie interne Prozesse, IT-Systeme und Lieferantenverträge an die EUDR-Anforderungen anzupassen. Doch der Handlungsdruck bleibt bestehen.
Die Parlamentsposition sieht zugleich eine Vereinfachung der Sorgfaltspflichten vor, insbesondere für Downstream-Akteure und kleine sowie Kleinstbetriebe. Künftig soll die Verantwortung für die Abgabe der Sorgfaltserklärung ausschließlich bei den Unternehmen liegen, die ein Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen. Für kleine und kleinste Primärerzeuger sind zudem reduzierte Pflichten vorgesehen. Sie sollen nur noch eine einmalige, vereinfachte Erklärung abgeben müssen.
Voraussichtliche inhaltliche Änderungen
Die Verschiebung ist ausdrücklich mit einer Überprüfung und gegebenenfalls weiteren Anpassung des Regelungsinhalts verknüpft. Damit ist politisch festgelegt, dass im Laufe des Jahres 2026 erneut über zentrale Detailfragen der EUDR diskutiert werden kann. Voraussichtlich stehen dabei der Zuschnitt und die Tiefe der Sorgfaltspflichten, die Einbindung nationaler Systeme und Datenbanken, risikobasierte Ansätze sowie mögliche praktische Entlastungen für kleinteilige Lieferketten und kleine bzw. mittlere Unternehmen im Fokus.
Wann wird die Verschiebung rechtlich verbindlich?
Diese zweite Verschiebung wird erst rechtlich verbindlich, wenn die Änderungsverordnung von Parlament und Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Bis dahin gelten formal die bereits für das Jahr 2024 beschlossenen Anwendungstermine: der 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen sowie der 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
sd
Unsere Empfehlungen:
Mit der EUDR geht die EU weltweit gegen Entwaldung und Waldschädigung vor. Angesichts der aktuellen Entwicklungen wird nicht nur der Anwendungszeitpunkt der EUDR voraussichtlich verschoben, sondern auch der Inhalt in der ersten Jahreshälfte 2026 überarbeitet. Betroffene Unternehmen sollten sich keinesfalls zurücklehnen, sondern die weitere Entwicklung der EUDR aufmerksam verfolgen und ihre Compliance-Maßnahmen weiter auf- und ausbauen.
Auch die Experten der Hamburger Zollakademie verfolgen die Entwicklungen rund um die EU-Entwaldungsverordnung aufmerksam. Sobald es handfeste Informationen gibt, können Sie sicher sein, dass wir Ihnen ein entsprechendes Seminar oder Webinar anbieten werden. Beachten Sie außerdem unsere weiteren Schulungsangebote aus dem Bereich Compliance. Der Aspekt der Nachhaltigkeit und der Menschenrechte ist zudem ein inhaltlicher Schwerpunkt unseres Zoll Updates 2026.
