Die Deutsche Zollverwaltung stellt die Dienstleistung „Internet-Ausfuhranmeldung Plus“ (IAA-Plus) ab dem 17. März 2026 über das Zoll-Portal zur Verfügung. Ein Zugriff auf IAA-Plus über die bisher genutzten Zugangswege ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Unter www.zoll-portal.de erfolgt die Nutzung künftig ausschließlich über das Zoll-Portal.
Nach dem Login im Zoll-Portal können Wirtschaftsbeteiligte in der Kategorie „Warenverkehr” und Privatpersonen in der Kategorie „Übergreifende Leistungen” die Dienstleistung „Internetausfuhranmeldung Plus” (IAA-Plus) aufrufen. Voraussetzung für die Nutzung ist die rechtzeitige Einrichtung eines Kontos im Zoll-Portal.
Registrierung für Unternehmen
Wirtschaftsbeteiligte müssen ein Geschäftskundenkonto anlegen. Die Registrierung erfolgt über ELSTER oder mittels eines eIDAS-Zertifikats. Dabei ist zwingend zu beachten, dass das verwendete ELSTER-Konto bzw. das eIDAS-Zertifikat auf dasselbe Unternehmen ausgestellt sein muss wie die zugehörige EORI-Nummer.
Registrierung für Privatpersonen
Privatpersonen benötigen ein sogenanntes Bürgerkonto im Zoll-Portal. Die Registrierung kann über ELSTER, den Online-Ausweis, die BundID oder ein eIDAS-Zertifikat erfolgen. Eine Registrierung ausschließlich mit E-Mail-Adresse und Passwort ist für die Nutzung der Dienstleistung nicht ausreichend.
Bestehende Konten und EORI-Verknüpfung
Wenn bereits ein Geschäftskunden- oder Bürgerkonto mit den genannten Login-Optionen besteht und eine EORI-Nummer hinterlegt ist, sind keine weiteren Schritte erforderlich. Die EORI-Nummer dient als zentrales Identifikationsmerkmal für die Nutzung von IAA-Plus. Pro EORI-Nummer kann nur ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal existieren. Niederlassungen greifen daher über das Konto des Hauptsitzes auf das Zollportal zu. Die Einrichtung eigenständiger Geschäftskundenkonten für einzelne Niederlassungen ist nicht vorgesehen.
Benutzerverwaltung und interne Abstimmung
Nach erfolgreicher Registrierung können Mitarbeitende eigene Benutzerkonten anlegen, die anschließend dem Geschäftskundenkonto zugeordnet werden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle betroffenen Niederlassungen und Zollabteilungen rechtzeitig über die Umstellung informiert werden.
Information für bisherige IAA-Plus-Nutzer
Alle, die IAA-Plus seit Juli 2024 genutzt haben und bislang noch kein Geschäftskunden- oder Bürgerkonto im Zoll-Portal eingerichtet haben, erhalten am 2. Februar 2026 eine E-Mail mit einem personalisierten Registrierungslink. Dieser Link muss zwingend für die Kontoanlage genutzt werden, da andernfalls eine Verknüpfung mit den bestehenden IAA-Plus-Daten und der EORI-Nummer nicht gewährleistet werden kann.
sd
Unsere Empfehlungen:
Die IAA-Plus steht für „Internetausfuhranmeldung Plus“ und ist eine Online-Anwendung der Deutschen Zollverwaltung für die ATLAS-Ausfuhr. Sie ermöglicht die digitale Abgabe von Ausfuhranmeldungen ohne eigene ATLAS-Software und kann ab März 2026 ausschließlich über das Zoll-Portal genutzt werden.
Die Umstellung auf IAA-Plus und die ausschließliche Nutzung über das Zoll-Portal ist eine von mehreren wichtigen Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, mit denen sich Unternehmen ab 2026 auseinandersetzen müssen. Parallel zu dieser digitalen Veränderung stehen zahlreiche weitere Anpassungen im europäischen Zollrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten an, die erhebliche praktische Auswirkungen haben können.
Im Webinar „Zoll Update 2026” der Hamburger Zollakademie in Kooperation mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE erhalten Sie einen umfassenden Überblick über sämtliche relevanten Neuerungen und Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Tipp: Buchen Sie jetzt – fast ausverkauft!
