03.03.2026

Zoll: 10 % Importaufschlag am 24. Februar in Kraft getreten

Zoll: 10 % Importaufschlag am 24. Februar in Kraft getreten

Nach dem Urteil des U.S. Supreme Court hat US-Präsident Trump einen zusätzlichen Einfuhrzoll von 10 % auf die meisten Importe in die USA angeordnet. Dieser trat am 24. Februar 2026 in Kraft und gilt zunächst für 150 Tage. Trump stützt sich dabei auf Section 122 des Trade Act von 1974, die temporäre Zölle aus Zahlungsbilanzgründen bis zu 15 % für maximal 150 Tage erlaubt.

Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus wäre rechtlich nicht automatisch möglich, sondern würde ein Tätigwerden des Kongresses oder die Heranziehung einer anderen gesetzlichen Grundlage erfordern.

Ausnahmen vom neuen 10 %-Zoll

Um negative wirtschaftliche Auswirkungen für die USA zu begrenzen, sind verschiedene Warengruppen vom neuen Zollsatz in Höhe von 10 % ausgenommen. Hierzu zählen u.a. USMCA-konforme Waren (United States-Mexico-Canada Agreement) aus Kanada und Mexiko, kritische Mineralien und Energieträger, Pharmazeutika und deren Bestandteile, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie ausgewählte Elektronik-, Automobil- und Luftfahrtprodukte.

Keine Rückkehr zur „De-Minimis“-Ausnahme

Eine Wiedereinführung der sogenannten „De-Minimis“-Ausnahme ist nicht vorgesehen. Die zollfreie Einfuhr geringwertiger Sendungen bleibt ausgesetzt. Damit unterliegen auch Kleinwarensendungen aus dem internationalen Postverkehr dem neuen Zollsatz.

EU: „A deal is a deal”

mission ein Statement veröffentlicht, in dem sie „volle Klarheit” über die Schritte der USA nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs fordert. Sie betont „A deal is a deal“, die USA sollen also ihre Verpflichtungen aus der gemeinsamen Erklärung von 2025 einhalten. Die Unvorhersehbarkeit durch Zölle wird als Belastung für Märkte und Lieferketten kritisiert.

sd

Unsere Empfehlungen:

Trotz des vereinbarten Rahmenabkommens bleibt der Handel zwischen der EU und den USA in der Schwebe. Ein stabiler, langjähriger Deal ist möglich, hängt aber davon ab, ob beide Seiten rechtliche Klarheit schaffen, bestehende Vereinbarungen respektieren und ihre Differenzen über neue Zölle überwinden. Solange diese Schritte nicht unternommen werden, bleibt die Ratifizierung blockiert und die Perspektive eines dauerhaften transatlantischen Handelsdeals unsicher.

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