09.04.2026

Exportkontrolle: BAFA gibt AGG-Änderungen bekannt

Exportkontrolle: BAFA gibt AGG-Änderungen bekannt

Zum 1. April 2026 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wichtige Änderungen bei den Allgemeinen Genehmigungen (AGG) vorgenommen: Bis zum 31. März 2027 wurden nahezu alle AGG verlängert. Darüber hinaus wurde eine neue AGG im Rüstungsbereich hinzugefügt.

Verlängerung der AGG

Alle Allgemeinen Genehmigungen des BAFA (mit Ausnahme AGG Nr. 30) wurden, sofern sie zum 31. März 2026 abgelaufen wären, bis zum 31. März 2027 verlängert.

Neue AGG Nr. 47 im Rüstungsbereich

Am 1. April 2026 trat die Allgemeine Genehmigung Nr. 47 des BAFA (sog. „Komplementärgenehmigung”) in Kraft. Sie gilt für Ausfuhren bzw. Verbringungen im Zusammenhang mit dem KrWaffKontrG (Kriegswaffenkontrollgesetz). Sie ersetzt damit die hierfür bislang erforderlichen Einzelausfuhr-/Verbringungsgenehmigungen des BAFA.

Sind die Voraussetzungen der AGG Nr. 47 erfüllt, muss für die Ausfuhr oder Verbringung von Kriegswaffen künftig nur noch eine Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantragt werden. Eine zusätzliche Genehmigung des BAFA für jedes einzelne Ausfuhr- oder Verbringungsvorhaben ist dann nicht mehr erforderlich, da diese durch AGG Nr. 47 ersetzt wird.

Voraussetzung ist eine Registrierung im ELAN-K2-Portal sowie die Einhaltung halbjährlicher Meldepflichten. Die Regelung gilt zunächst bis April 2028.

Weitere Änderungen bei Rüstungsgütern

Der Kreis privilegierter Bestimmungsländer wurde erweitert, unter anderem um Indien sowie, in bestimmten Konstellationen, um die Republik Korea, um Singapur und die Philippinen. Darüber hinaus wurden bestehende Allgemeine Genehmigungen inhaltlich, technisch und redaktionell angepasst, etwa hinsichtlich von Meldepflichten und Klarstellungen zur Anzahl zulässiger Zwischenempfänger.

Änderungen bei Dual-Use-Gütern

Kirgisistan wurde bei bestimmten Allgemeinen Genehmigungen aus dem Kreis privilegierter Bestimmungsländer gestrichen. Gleichzeitig wurde eine neue Nebenbestimmung eingeführt: Unternehmen müssen vor der ersten Nutzung bestimmter AGG eine Sanktions-Compliance-Erklärung abgeben, diese je Allgemeiner Genehmigung dokumentieren und die Einhaltung der einschlägigen EU-Sanktionsvorgaben sicherstellen.

sd

Unsere Empfehlungen:

AGG sind Ausfuhrgenehmigungen, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuvor einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Sie dienen dazu, Exportverfahren zu vereinfachen und deutlich zu beschleunigen.

Die AGG sind ein zentrales Instrument der Exportkontrolle in Deutschland und zählen somit zu den wichtigsten Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren des BAFA. Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Sie im Rahmen unserer Schulungsangebote mit aktuellem Wissen, damit Sie stets sicher und unter Einhaltung aller Exportkontrollvorschriften exportieren können.

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