Mit zwei Proklamationen vom 2. April 2026 hat die US-Regierung unter Präsident Trump ihre Zollpolitik erneut deutlich verschärft. Betroffen sind Stahl-, Aluminium- und Kupferimporte sowie patentgeschützte Pharmazeutika und pharmazeutische Wirkstoffe, auf die neue Zölle erhoben werden.
Wie werden die Section-232-Zusatzzölle im Metallbereich künftig neu strukturiert und angewendet?
Im Metallbereich werden die zusätzlichen Zölle gemäß Section 232 auf Stahl, Aluminium, Kupfer und zahlreiche Derivate grundlegend neu geordnet. Für die Praxis besonders relevant ist, dass die Zusatzzölle nun grundsätzlich auf den vollen Warenwert erhoben werden.
Je nach Warengruppe und Anhang gelten künftig unterschiedliche Sätze von 0 % bis 50 %. Hinzu kommen neue Ausnahmen und abgestufte Begünstigungen, beispielsweise für bestimmte britische Waren, sowie niedrigere Sätze für Produkte mit einem qualifizierenden US-Metallanteil.
Warum wird die Prüfung für Unternehmen im Zusammenhang mit den neuen Zollregelungen komplexer?
Maßgeblich sind nicht nur die US-Zolltarifnummern und die Einreihung in die neuen Chapter-99-Positionen, sondern auch der Metallanteil. Dabei muss das aggregierte Gewicht des relevanten Metalls in kg zusätzlich angemeldet werden. Angaben wie das Ursprungs-, Schmelz- bzw. Gussland sind weiterhin erforderlich.
Welche Regelungen enthält die zweite Proklamation?
Parallel dazu schafft eine zweite Proklamation ein neues Sonderregime für patentgeschützte Pharmazeutika und pharmazeutische Wirkstoffe.
Je nach Unternehmensstatus, Produktkategorie und behördlichen Vereinbarungen sind Zollsätze von 100 %, 20 %, 15 %, 10 % oder 0 % vorgesehen. Generika sind derzeit grundsätzlich ausgenommen.
Welche konkreten Folgen ergeben sich aus den neuen Regelungen für Unternehmen?
Für Exporteure und Importeure bedeutet dies vor allem höhere Kosten, einen höheren Compliance-Aufwand und mehr Unsicherheit bei der Produktklassifizierung.
Besonders betroffen sind Lieferketten mit Vorprodukten, halbfertigen Waren sowie Produkten mit metallischer oder pharmazeutischer Komponente.
sd
Unsere Empfehlungen:
Die US-Zollpolitik befindet sich derzeit in einer Übergangsphase, die von erhöhter Unsicherheit geprägt ist. Zwar begrenzt das IEEPA-Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten die Möglichkeiten der Exekutive, weitreichende Zölle auf Grundlage des Notstandsrechts zu verhängen, es führt jedoch nicht zu einer grundsätzlichen Liberalisierung. Vielmehr verlagert sich die handelspolitische Praxis auf rechtlich stabilere Instrumente, wobei die protektionistische Ausrichtung bestehen bleibt. Das Ergebnis sind nicht weniger, sondern anders begründete und strukturierte Zölle.
Für Unternehmen mit US-Bezug kommt Abwarten nicht infrage. Nur wer die aktuellen Entwicklungen genau beobachtet und rechtzeitig reagiert, kann zusätzliche Belastungen vermeiden und seine Gestaltungsspielräume optimal nutzen. In dem neuen Kooperations-Webinar der Hamburger Zollakademie und der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE vermitteln unsere Expertin Ihnen das nötige Wissen zu den derzeit geltenden US-Zusatzzöllen.
