30.07.2018

Freihandel: EU und Japan unterzeichnen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Freihandel: EU und Japan unterzeichnen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Die EU und Japan haben am 17. Juli 2018 ein weitreichendes Freihandelsabkommen unterzeichnet. Dadurch werden Zölle im Warenhandel zwischen Japan und der EU größtenteils abgeschafft. Das Abkommen umfasst zudem Bestimmungen zum Handel mit Dienstleistungen, zum Recht des geistigen Eigentums und zu weiteren Rechtsgebieten. Geplant ist das Inkrafttreten im Frühjahr 2019.

JEFTA ist das bisher umfangreichste bilaterale Handelsabkommen der EU

Die Verhandlungen zu dem sogenannten Economic Partnership Agreement, welches der Öffentlichkeit als „JEFTA“ bekannt ist (kurz für: Japan-EU Free Trade Agreement), begonnen bereits im Jahr 2013 und wurden am 8. Dezember 2017 abgeschlossen. Am 17. Juni 2018 wurde der Vertrag von beiden Seiten rechtsverbindlich unterzeichnet.

Das Abkommen betrifft einen Wirtschaftsraum von über 600 Millionen Menschen, welcher ca. 30 % des Welt-Bruttoinlandsprodukts und ca. 40 % des globalen Handels umfasst. Es soll laut EU das bisher umfangreichste bilaterale Handelsabkommen der Union werden. Im Jahr 2017 betrug das Handelsvolumen zwischen der EU und Japan bereits 129,1 Mrd. Euro.

Auf Deutschland entfielen davon Warenexporte im Wert von ca. 19,5 Mrd. Euro und Warenimporte im Wert von 22,9 Mrd. Euro. Nach China ist Japan somit der zweitgrößte Handelspartner der EU in Asien. Das Abkommen soll im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Davor muss es noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Die nationalen Parlamente müssen das Abkommen nicht absegnen.

Zölle werden abgebaut

Zentrales Element des Abkommens ist die gegenseitige Beseitigung von Zöllen auf Waren-Ausfuhren. Bei Inkrafttreten der Wirtschaftspartnerschaft werden die Zölle für über 90 % der EU-Ausfuhren nach Japan wegfallen. Wenn das Abkommen vollständig umgesetzt ist, wird Japan voraussichtlich die Zölle auf 97 % der Waren, die aus der EU eingeführt werden, abgeschafft haben.

Bei den übrigen Waren ist eine teilweise Liberalisierung in Form von Zollkontingenten oder Zollsenkungen vorgesehen. Das bedeutet für EU-Ausführer laut EU-Angaben Zolleinsparungen von jährlich etwa 1 Mrd. Euro.

Einfuhrabgaben auf japanische Personenfahrzeuge entfallen

Gleichzeitig senkt bzw. schafft die EU ihrerseits auch einen Großteil ihrer Zölle auf japanische Waren, welche in den EU-Binnenmarkt eingeführt werden, ab. Das soll zu verbesserten Absatzmöglichkeiten für Einführer japanischer Produkte sowie zu niedrigeren Preisen für Verbraucher führen.

Besonders weitreichende Konsequenzen könnte der Wegfall der Einfuhrabgaben von 10 % auf japanische Personenfahrzeuge nach einer Übergangsfrist von sieben Jahren haben. Auch dürften insbesondere Maschinenkomponenten sowie Tee und Fisch günstiger werden.

Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Das Abkommen geht jedoch in seinem Umfang weit über reine Handelsfragen hinaus und wird somit von der EU zutreffend als Wirtschaftspartnerschaftsabkommen bezeichnet. So enthält das Abkommen eine Reihe von Bestimmungen, die horizontal für den gesamten Handel mit Dienstleistungen gelten, darunter Vorschriften zu Post- und Kurierdiensten, Telekommunikation, dem internationalen Seeverkehr,  Finanzdienstleistungen, der vorübergehenden Einreise von Unternehmenspersonal sowie zum Regelungsrecht der Vertragspartner.

Darüber hinaus beinhaltet das Abkommen auch Bestimmungen zu staatseigenen Unternehmen, der Vergabe öffentlicher Aufträge, dem Datenschutz, dem Recht des geistigen Eigentums, Corporate Governance, dem Wettbewerbsrecht sowie der Betrugsbekämpfung. Bemerkenswert ist auch, dass das Handelsabkommen laut der EU das erste ist, in dem sich die Unterzeichner explizit zum Pariser Klimaabkommen bekennen.

Keine Einigung über Investitionsstandards und Streitbeilegungsmechanismus

Wie im Falle des Freihandelsabkommens der EU mit Kanada (Comprehensive Economic Trade Agreement, CETA), sollte auch JEFTA ursprünglich weitreichende Vorschriften bezüglich Investitionsstandards und einen Streitbeilegungsmechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten beinhalten.

Diesbezüglich konnte von den Verhandlungspartnern jedoch noch keine Einigung erzielt werden. Die Verhandlungen zwischen der EU und Japan würden laut EU jedoch fortgesetzt.

sr

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