Brexit: Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten billigen das Austrittsabkommen

Die Staats-und Regierungschefs der EU-27 haben am 25. November 2018 das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gebilligt. Im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates wurde sowohl das ausgehandelte Abkommen gebilligt als auch eine politische Erklärung über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verabschiedet.
Einigung der Unterhändler
Am 14. November 2018 haben die Unterhändler die Einigung erzielt und vorgestellt. 185 Artikel, drei Protokolle und mehrere Anhänge auf insgesamt 585 Seiten dokumentieren alle Aspekte des Austritts, von Bürgerrechten, finanziellen Regelungen, Übergangszeit, und Regierungsführung über die Situation in Irland, Gibraltar und Zypern sowie eine Reihe anderer Trennungsfragen. Die zukünftigen Beziehungen nach dem Austritt sollen während einer Übergangsfrist ausgehandelt werden.
Nächste Schritte
Nach der Abstimmung der Staats- und Regierungschefs der EU-27 müssen noch der Rat der EU und das EU-Parlament über das Abkommen abstimmen. Die Abstimmungsregeln erfordern im Rat eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten ohne das Vereinte Königreich, d.h. 72 Prozent der EU-Staaten, die 65 Prozent der Bevölkerung der 27 verbliebenen Mitgliedstaaten repräsentieren. Zuvor muss das Europäische Parlament mit einfacher Mehrheit zustimmen. Auch die britischen Abgeordneten stimmen dabei ab.
Weitere Verhandlungen so schnell wie möglich
Nach Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der EU sollen die formellen Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen so schnell wie möglich beginnen. Aus der Erklärung des Europäischen Rates geht hervor, dass die Vorbereitungen dafür bereits vor dem Austritt beginnen sollen. Die förmliche Zustimmung des Vereinigten Königreichs zu dem ausgehandelten Austrittsabkommen soll im Dezember 2018 erfolgen. Stimmt das Vereinigte Königreich ebenfalls dem Verhandlungsergebnis zu, tritt am 30. März 2019 eine Übergangsfrist bis Ende 2020 in Kraft, während derer das Vereinigte Königreich weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wird. Lehnt das britische Parlament den Vertragsentwurf ab, wird der Austritt des Vereinigten Königreichs zum 30. März 2019 wirksam („harter Brexit“); das Vereinigte Königreich scheidet dann aus dem Binnenmarkt und aus der Zollunion aus.
ajs
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