19.12.2018

Zoll und Außenwirtschaft: Behalten Sie das neue Jahr im Blick!

Zoll und Außenwirtschaft: Behalten Sie das neue Jahr im Blick!

2019 wird zum Schlüsseljahr für die Außenwirtschaft: Der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs wird zum 29. März 2019 vollzogen, die US-Sanktionen gegen Iran werden weiter durchgesetzt und die Neubewertung der Bewilligungen soll bis Mai 2019 abgeschlossen sein. Diese und weitere Themen erwarten Sie im Jahr 2019.

Weiterhin Unklarheit beim Brexit

Zwar liegt ein Austrittsabkommen vor, das durch die EU bereits gebilligt wurde. Das Parlament des Vereinigte Königreichs stimmte jedoch bisher nicht über das Abkommen ab. Eine geplante Abstimmung wurde zwischenzeitlich von Premierministerin May vertagt; diese stellte sich daraufhin erfolgreich einem Misstrauensvotum ihrer eigenen Fraktion. Unterm Strich bedeutet das für Unternehmen: Wie genau der Brexit aussehen wird, ist weiterhin unklar. Von einem Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU bis zu einem „harten“ Brexit ohne Austrittsabkommen scheinen alle Optionen möglich. Zuletzt hatte der EuGH entschieden, dass das Vereinigte Königreich einseitig vom Austritt zurücktreten könne; der Zustimmung der übrigen EU-Mitgliedstaaten bedürfe es dafür nicht. Allerdings läuft die Zeit davon: Der Austritt soll am 29. März 2019 stattfinden.

Anzeige

US-Sanktionen stellen EU-Unternehmen vor Probleme

Im Mai 2018 kündigten die USA das Atomabkommen mit dem Iran. Seitdem wurden die US-Sanktionen gegen Iran schrittweise wieder aktiviert und zum Teil sogar verschärft. Welchen Einfluss die US-Sanktionen auch auf EU-Unternehmen haben, zeigt der aktuelle Streit zwischen einem deutschen Telekommunikationsanbieter und der Niederlassung einer iranischen Bank in Hamburg: Die Kündigung und Kappung der Telefonverbindung der Bank durch das deutsche Unternehmen wurden zuletzt vom Gericht einstweilen rückgängig gemacht. Die Risiken der US-Sanktionen gegen Iran für europäische Unternehmen werden auch 2019 ein Schlüsselthema bleiben. Das Special Purpose Vehicle (SPV) der EU zur Zahlungsabwicklung soll bis dahin in Kraft gesetzt werden.

EuGH wird Urteil zur Abfrage der Steuer-ID fällen

Der Generalanwalt am EuGH hält die Erhebung der Steuer-ID im Rahmen der Neubewertung von Bewilligungen für mit dem EU-Recht vereinbar, allerdings müsse der abgefragte Personenkreis eng gehalten werden. Das Gericht wird 2019 sein Urteil zu dem Streit fällen. Danach wird das Finanzgericht Hamburg den Rechtsstreit weiterführen müssen und insbesondere noch die Vereinbarkeit der Abfrage mit dem deutschen Recht prüfen. Dieses Verfahren sollten Unternehmen im Blick behalten.

Mehr Rechtssicherheit bei Fragen des UZK

Bei aller Unsicherheit in Bezug auf Brexit, Handelskonflikte, Sanktionen und Embargos verspricht das Jahr 2019 auch gute Nachrichten: Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass die Finanzgerichte sich zunehmend mit Fragen zum Unionszollkodex beschäftigen und Unternehmen so mehr Rechtssicherheit in der praktischen Anwendung des neuen Zollrechts bieten. Die EU-Kommission arbeitet derweil an der Einführung einer verbindlichen Zollwertauskunft, die bei Wirtschaftsbeteiligten auf großes Interesse stößt. Zudem verhandelt und unterzeichnet die EU weiter fleißig Freihandelsabkommen mit verschiedenen Staaten, die neue Möglichkeiten für außenwirtschaftsorientierte Unternehmen bieten.

mj

Unsere Seminarempfehlungen:

Gerade mit Blick auf den Brexit könnte das Jahr 2019 eine Zäsur in der zoll- und außenwirtschaftlichen Praxis bedeuten. Die Herausforderungen, die durch eine Zunahme von Handelskonflikten für Unternehmen in der Praxis entstehen, gilt es nicht zu unterschätzen. Die HZA Hamburger Zollakademie ist auch 2019 Ihr Partner bei der Bewältigung zoll-, steuer- und außenwirtschaftsrechtlicher Fragen:

Zoll Seminare

Exportkontrolle Seminare

Umsatzsteuer Seminare

Verbrauchsteuer Seminare

© 2023 HZA Hamburger Zollakademie