Exportkontrolle: Aktualisierung der Anhänge der Dual-Use-Verordnung, Änderungen bei den Ukraine-Sanktionen, aktualisierte Merkblätter des BAFA

Zum 15. Dezember 2018 hat die EU Kommission die Anhänge I, IIa bis IIg und IV der Dual-Use-Verordnung aktualisiert. Darüber hinaus hat die EU neun weitere Personen auf die Sanktionsliste der Ukraine-Sanktionen gesetzt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat derweil neue und aktualisierte Merkblätter zur Ausfuhrkontrolle veröffentlicht.
Aktualisierung der Anhänge der Dual-Use-Verordnung
Die EU Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2018/1922 vom 10. Oktober 2018 (Abl. Nr. L 319 vom 14. Dezember 2019) die Anhänge I, IIa bis IIg und IV der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 vom 5. Mai 2009 (Abl. Nr. L 134 vom 29. Mai 2009) neu gefasst. Die Delegierte Verordnung ist am 15. Dezember 2018 in Kraft getreten.
Ukraine: Neun weitere Personen auf Sanktionsliste
Die EU hat neun Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, die angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, restriktiven Maßnahmen unterliegen (Beschluss (GASP) des Rates 2018/1930 vom 10. Dezember 2018, Abl. Nr. LI 313/5 vom 10. Dezember 2018). Sie werden wegen ihrer Beteiligung an den von der EU nicht anerkannten „Wahlen“ in der sogenannten „Volksrepublik Donezk“ und der sogenannten „Volksrepublik Lugansk“ in die Liste aufgenommen.
Neue und aktualisierte Merkblätter des BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat neue und aktualisierte Merkblätter zur Ausfuhrkontrolle veröffentlicht. Neu sind die Merkblätter zur optimierten Antragstellung und zu Sammelgenehmigungen für Dual-Use-Güter. Aktualisiert wurden die Merkblätter „Exportkontrolle und das BAFA“ sowie „Internal Compliance Programmes – ICP“.
mj
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