08.01.2019

Brexit: Die EU-Kommission legt Notfallmaßnahmen für einen No-Deal-Brexit vor

Brexit: Die EU-Kommission legt Notfallmaßnahmen für einen No-Deal-Brexit vor

Am 15. Januar 2019 soll das britische Unterhaus nunmehr über den Brexit Deal abstimmen - die Gefahr eines ungeordneten Brexit ist angesichts der öffentlich geführten Diskussionen groß. Am 19. Dezember 2018 hat die EU-Kommission einen Notfallplan für den Fall vorgelegt, dass die Ratifizierung des ausgehandelten Austrittsvertrags im Vereinigten Königreich scheitert.

Notfallplan für Zölle und Warenverkehr

In einem „No-Deal“-Szenario werden nach dem Notfallplan für Waren, die zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich befördert werden, alle einschlägigen EU-Rechtsvorschriften über die Warenein- und -ausfuhr gelten. Die Kommission hat eine Verordnung zur Einbeziehung der Gewässer um das Vereinigte Königreich in die Bestimmungen über Fristen, innerhalb derer zusammenfassende Eingangsanmeldungen und Vorabanmeldungen vor Verlassen des bzw. Einreise in das Zollgebiet der Union abzugeben sind, entworfen. Außerdem wurde ein Vorschlag für eine Verordnung zur Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die Liste der Staaten, für die EU-weit eine allgemeine Ausfuhrgenehmigung für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gilt, erarbeitet. Damit kann der Export sogenannter „Dual-Use-Güter“, also Waren und Technologie, die für militärische und zivile Zwecke verwendet werden, mittels einer Allgemeingenehmigung gestattet werden.

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Verkehrsverbindungen sollen aufrechterhalten werden

Die Kommission hat zwei Maßnahmen angenommen, mit denen verhindert werden soll, dass der Luftverkehr in einem „No-Deal“-Szenario vollständig zum Erliegen kommt. Diese Maßnahmen sollen die Aufrechterhaltung grundlegender Verkehrsverbindungen gewährleisten. Es wurde ein Vorschlag für eine Verordnung zur Gewährleistung der Erbringung bestimmter Luftverkehrsdienste zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU, auf 12 Monate befristet, eingebracht. Des Weiteren wurde ein Vorschlag bestimmter Lizenzen für die Flugsicherheit (auf 9 Monate befristet) unterbreitet. Schließlich hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit dem Kraftverkehrsunternehmen im Vereinigten Königreich vorläufig für neun Monate die Erlaubnis zur Verbringung von Waren in die EU gewährt wird, sofern das Vereinigte Königreich Kraftverkehrsunternehmen der EU gleichwertige Rechte zugesteht und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet.

EU-Parlament und Rat müssen die Rechtsakte noch annehmen

Das Maßnahmenpaket umfasst zahlreiche weitere Bereiche, die Unternehmen und Bürger besonders betreffen. Dazu gehören etwa die Klimapolitik und Finanzen. Die Kommission hat das Europäische Parlament und den Rat aufgefordert, die vorgeschlagenen Rechtsakte anzunehmen, damit sie bis zum 29. März 2019 in Kraft treten können.

ajs

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Das Vereinigte Königreich wird die EU am 29. März 2019 verlassen. Da für den ausgehandelten Austrittsvertrag im britischen Unterhaus bisher keine Mehrheit in Sicht ist, bereitet sich die EU auch auf einen ungeordneten Brexit vor. Angesichts der aktuellen Diskussion und der Abstimmung am 15. Januar 2019 ist die Unsicherheit groß. Ein Austritt ohne Abkommen hätte weitreichende Konsequenzen für die Praxis. In verschiedenen Brexit-Veranstaltungen erläutern unsere Experten, was mit dem Brexit auf Unternehmen zukommt:

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