Rüstungskontrolle: Abgabe der Meldung zum CWÜ jetzt elektronisch

Ab dem 3. Januar 2019 können die Meldungen nach dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) elektronisch über das Online-Portal der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt und direkt übermittelt werden. Eine Übermittlung in Papierform ist ab dem Zeitpunkt nicht mehr notwendig. Des Weiteren gab das BAFA die 12. Änderung der AWV bekannt.
Änderungen die sich durch das elektronische Verfahren ergeben
Ab dem 3. Januar 2019 können die Jahresmeldungen für das Kalenderjahr 2018 im Online-Portal erstellt und direkt an das BAFA übermittelt werden, wodurch die Meldungen in Papierform nicht mehr notwendig sind. Der Abgabetermin für die Meldung für 2018 ist der 1. Februar 2019. Die Unterlagen und Verfahrensbeschreibungen zum Meldeverfahren sind im CWÜ-Bereich der BAFA-Homepage eingestellt. Im Dezember 2018 wurden an Unternehmen, die in 2018 eine Jahresmeldung abgeben hatten, eine Kurzanleitung sowie die Zugangsdaten versendet. Unternehmen, die noch keine Zugangsdaten erhalten haben, können diese formlos bei der BAFA anfordern.
12. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Am 2. Januar 2019 gab das BAFA die 12. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) auf ihrer Homepage bekannt. Die aktuellste Änderung trat am 29.12.2018 in Kraft. Sie enthält im Wesentlichen eine Anpassung des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste sowie eine Ergänzung des Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste um die Nummer 9E992.
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Das CWÜ ist ein internationaler Abrüstungsvertrag, der für bestimmte Chemikalien Meldepflichten normiert. Diese sind insbesondere auch bei der Ein- bzw. Ausfuhr bestimmter Chemikalien zu beachten. Die Hamburger Zollakademie schult Sie im Umgang mit exportkontrollrechtlichen Vorschriften und gibt wichtige Tipps für die Praxis: