Zolltarif: EU veröffentlicht Neufassung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Am 29. März 2019 (Abl. C 119/1) hat die EU-Kommission eine neue konsolidierte Fassung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht.
Erläuterungen erleichtern Einordnung der Zolltarifnummer zu Waren
Die Erläuterungen sind ein wichtiges Hilfsmittel zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen. Auch wenn diese Erläuterungen nicht rechtsverbindlich sind, können sie von Unternehmen als Stütze herangezogen werden, um die Ware einer richtigen Zolltarifnummer zuzuordnen.
Die Neufassung enthält alle Erläuterungen und Änderungen, die bis zum 4. Januar 2019 im EU-Amtsblatt, Reihe C, veröffentlicht worden sind. Ihre Rechtsgrundlage finden die Erläuterungen in der Verordnung (EWG) Abl. 256 vom 07. September 1987 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif.
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Die richtige Einreihung von Waren in den Zolltarif ist ein dynamisches Themenfeld. Waren richtig in den Zolltarif einzureihen, ist eine essentielle Aufgabe eines jeden Unternehmens. Denn die Zolltarifnummer bildet zum einen die Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben. Zum anderen gibt sie Auskunft darüber, ob die Waren bestimmten Handelsbeschränkungen unterliegen, die bei grenzüberschreitendem Warenverkehr zu beachten sind. Die KN ist ein systematisches Warenverzeichnis, in dem die Drittlandszollsätze zugeordnet werden. In zahlreichen Zollseminaren trainiert Sie die Hamburger Zollakademie im Umgang mit dem Zolltarif.