
Bei der Einreihung von Waren in den Zolltarif können Wirtschaftsbeteiligte mit Hilfe der Verbindlichen Zolltarifauskünfte (vZTAs) eine gewisse Rechtssicherheit erlangen, um Kosten und Aufwendungen im voraus richtig kalkulieren zu können. Die eigenen vZTAs müssen regelmäßig auf Neuerungen und Änderungen überprüft werden. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 16. April 2019 in ihrem Amtsblatt zwei neue Einreihungsentscheidungen von Waren (Ware aus Gewebe und Ware mit Gewinde).
Neue Durchführungsverordnungen der EU hinsichtlich der Einreihung von Waren
Die Europäische Kommission hat am 16. April 2019 in ihrem Amtsblatt zwei neue Einreihungsentscheidungen für Waren in den Zolltarif bekanntgegeben. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/612 (Abl. Nr. L 105/5) und die Durchführungsverordnung (EU) 2019/613 (Abl. Nr. L105/8). Diese neuen Verordnungen können direkten Einfluss auf Ihre verbindlichen Zolltarifauskünfte (vZTAs) haben. Sie müssen diese daher stets selber auf Inhalt, Bezug und Aktualität hin überprüfen.
Gültigkeit der Einreihungsentscheidungen und Ausnahmen
Die neuen Einreihungen der Waren sollen ab dem 20ten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt und damit ab dem 7. Mai 2019 gelten. Verbindliche Zolltarifauskünfte mit den betroffenen Warentarifnummern können gemäß Artikel 34 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 für einen Zeitraum von drei Monaten ab Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin verwendet werden und müssen von Ihnen zeitnah angepasst werden.
Eine regelmäßige Kontrolle der eigenen Bewilligungen und verbindlichen Zolltarifauskünfte ist für Sie als Unternehmen unerlässlich, da die Unternehmen für die Umsetzung von Verordnungsänderungen selber verantwortlich sind.
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Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTAs) helfen bei der Planung und Kalkulierung von Kosten. Diese Auskünfte müssen, um rechtsverbindlich sein zu können, von Unternehmen regelmäßig auf Änderungen überprüft und angepasst werden. Die Europäische Kommission hat neue Einreihungsentscheidungen für die KN-Codes: 6304 92 00 und 7318 16 39 veröffentlicht. Erfahren Sie alles über vZTAs und die Einreihung von Waren in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand: