16.05.2019

Zolltarif: Europäische Union beschließt neue Einreihungsentscheidungen für fünf Waren

Zolltarif: Europäische Union beschließt neue Einreihungsentscheidungen für fünf Waren

Die EU hat in ihrem Amtsblatt vom 25. April 2019 weitere neue Einreihungsentscheidungen bekannt gegeben. Die Durchführungsverordnungen vom 15. April betreffen die Einreihung von fünf unterschiedlichen Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN) und gelten verbindlich ab dem 15. Mai 2019 in jedem Mitgliedstaat.

Die betroffenen Waren

Die EU beschließt regelmäßig neue Einreihungsentscheidungen für Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN) um den Außenhandel mit anderen Staaten zu erleichtern. Am 15. April wurden fünf neue Entscheidungen getroffen:

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Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur (KN) für den Außenhandel zu gewährleisten, werden von der EU regelmäßig neue Entscheidungen bei der Einreihung von Waren getroffen. Somit müssen Sie als Unternehmen die eigenen Wareneinreihungen stets auf Neuerungen hin überprüfen und dementsprechend anpassen. Erfahren Sie alles über neue Einreihungsentscheidungen in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand:

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